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Matthias Zimmer
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Frage von Thomas S. •

Frage an Matthias Zimmer von Thomas S. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Zimmer,

Ich habe eine Frage zu der Atom-Poltik, ihrer Partei.

Weshalb wurde die Verlängerung der Laufzeit der Atom-Mailer zunächst still und heimlich gemacht ?
Weshalb wurde die Förderung der Solarenergie eingestellt ?
Weshalb ist geplant die Pauschale für den Privaterzeugten Strom zu Kürzen ?

Weshalb wurde die Förderung der Atom-Mailer nicht eingestellt ?
Dieses Geld könnte man sehr gut in die Förderung der Erneuerebaren Energie einsetzen.
Und der Preisdiffrenz würde wieder Schmelzen.

Ich würde mich auf eine Antwort ihrer Seite sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Schuberth

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schuberth,

haben Sie Dank für Ihre Frage zum Energiekonzept der Bundesregierung. Gerne gebe ich Ihnen nähere Informationen zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Kernenergie als Brückentechnologie.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien

In Zukunft sollen die erneuerbaren Energien den Hauptanteil der Energieversorgung übernehmen. Ziel ist, die Erneuerbaren Energien dynamisch auszubauen, so dass ihr Anteil am Energieverbrauch 30 % bis 2030 und 60 % bis 2050 beträgt. An der Stromversorgung soll der Anteil sogar auf 50 % bis 2030 und 80 % bis 2050 steigen. Erneuerbare Energien entwickeln sich damit zunehmend zur zentralen Säule der Energieversorgung und zu einem Treiber für Innovationen und Modernisierung der Energiewirtschaft.

Wir wollen den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben und zugleich den Druck auf Innovationen und Kostensenkungen weiter verstärken. Nur so bleiben die entsprechenden Branchen international wettbewerbsfähig und die Kosten für die Verbraucher im Rahmen. Wir werden den Einspeisevorrang erhalten und zugleich die Förderung wirtschaftlicher und die Einspeisung effizienter gestalten. Das bedeutet insbesondere eine schrittweise, aber zügige Heranführung an den Markt und damit eine stärker bedarfsgerechte Erzeugung und Nutzung der erneuerbaren Energien. Künftig soll das EEG stärker am Markt orientiert werden und der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien in stärkerem Maße marktgetrieben erfolgen. Wir werden dazu u. a. eine optionale Marktprämie und auch einen Stetigkeitsbonus prüfen, die Anreize zu einer stärker bedarfsgerechten Erzeugung und Nutzung der erneuerbaren Energien setzen.

Das Energiekonzept wird u. a. mit dem Argument kritisiert, dass die Verlängerung der Laufzeiten für die Kernkraftwerke den Ausbau der erneuerbaren Energien behindern oder gar verhindern würde. Dies ist nicht richtig:

Es bleibt beim Einspeisevorrang der Erneuerbaren Energien. Wenn Strom aus Er-neuerbaren Energien eingespeist wird, haben andere Erzeugungsformen zurückzustehen. Es bleibt bei den garantierten Vergütungen des EEG. Die Laufzeitverlängerung sieht zudem in Fünf-Jahres-Schritten abnehmende Auslastungen der Kernkraftwerke vor. Während das geltende Atomgesetz noch eine Auslastung von 95 % unterstellt, wird diese ab 2017 auf 90 % und ab 2022 auf 85 % ab-sinken. Daraus ergeben sich auch größere Spielräume für die erneuerbaren Energien.

Die Nutzung der Kernenergie als Brücke

Die Verlängerung der Laufzeiten der 17 Kernkraftwerke im Durchschnitt um 12 Jahre erlaubt einen stabilen technischen und kosteneffizienten Übergang zu den erneuerbaren Energien. Dieser Übergang ist nicht zum Nulltarif zu bekommen. Das erfordert erhebliche Anstrengungen, Zeit und auch Geld. Die Laufzeitverlängerung für die Brückentechnologie-Kernenergie verbunden mit dem Energie- und Klimafonds geben uns die Zeit und das Geld um den Umbau des Energiesystems leisten zu können.

Für die ältesten 7 Kraftwerke mit Betriebsbeginn vor 1980 wird die Laufzeit um 8 Jahre verlängert, für die jüngeren Kraftwerke um 14 Jahre. Basis für unsere politische Entscheidung sind der Aufbau der notwendigen Infrastruktur, die Sicherheit der Kernkraftwerke und verfassungsrechtliche Aspekte. Zukünftig wird der Betrieb der Kernkraftwerke an die Einhaltung eines dynamischen Sicherheitsstandards, der sich aus dem fortschreitenden Stand von Wissenschaft und Technik ableitet, geknüpft. Im Gegensatz dazu wurde im Rahmen der rot-grünen Atomvereinbarung auf verschärfte Sicherheitsanforderungen gegenüber dem geltenden Recht verzichtet, obwohl auch nach der damaligen Vereinbarung die Kernkraftwerke noch mehr als 20 Jahre am Netz bleiben sollten.

Für die Jahre 2011 bis 2016 wird eine Brennelementesteuer eingeführt, die zu Einnahmen von 2,3 Mrd. € im Jahr führen wird. Ergänzend dazu leisten die Kraftwerksbetreiber Sonderzahlungen für diesen Zeitraum. Ab 2017 werden die vier großen Energieversorger 9 € je MWh Kernenergiestrom, der aus der Laufzeitverlängerung resultiert, als Gewinnabschöpfung an ein Sondervermögen des Bundes abführen. Aus diesem Fonds werden Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Investitionen in erneuerbare Energien gefördert.

Unser Energiekonzept gibt Sicherheit für langfristige Planungen und Investitionen. Wir sagen verlässlich, welchen Weg wir gehen werden - das unterscheidet uns von den anderen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Matthias Zimmer MdB