Frage an Matthias Zimmer von Karl U. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Matthias Zimmer,
Eine Frage habe ich an Sie,
Ich erhalte Alg2.
Die Brutto-Warmmiete beträgt 355€.
Die Kaltmiete beträgt 224€
gelesen habe ich folgendes:
"Alle Hartz-IV-Empfänger erhalten künftig keinen Heizkostenzuschuss mehr."
Heißt das, die Heizung der Wohnung wird nicht mehr bezahlt?
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Zentrale Vorschrift hierfür ist § 22 SGB II. Danach werden zusätzlich mit den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen.
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Vielen Dank im Voraus

