
(...) Sollte der Abgeordnete zusätzlich auch nicht beurlaubt sein, erhöht sich die Strafe auf 100 Euro. Außerdem gibt es die Regelung, dass die Nichtteilnahme an einer namentlichen Abstimmung mit einem Strafgeld von 50 Euro belegt wird. Wie Sie sehen, werden hier durchaus Sanktionen von Seiten des Bundestages verhängt. (...)