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Frage von Tobias M. •

Frage an Matthias Heider von Tobias M. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Dr. Heider,

welchen Sinn hat Ihrer Meinung nach in der heutigen Zeit der StVO §27, Abs. 6? https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__27.html

Werden Sie sich dafür einsetzen so ein in heutiger Zeit sinnloses Gesetz abzuschaffen? Machen Sie sich allgemein dafür stark sinnlose Gesetze abzuschaffen?

Freundliche Grüße

Tobias Müller

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de, mit der Sie mich um eine Stellungnahme zu meiner Einschätzung der Sinnhaftigkeit des § 27 Abs.6 StVO bitten.
Ich finde es gut, dass Sie den Gesetzestext kritisch hinterfragt und die Notwendigkeit dieser Regelung angezweifelt haben. Denn auf den ersten Blick erschließt sich dem Betrachter nicht, warum einer Menschenmenge der Gleichschritt auf Brücken verboten werden sollte.
Die Regelung hat jedoch tatsächlich ihre Daseinsberechtigung. Ihr liegt das physikalische Problem der Resonanz zugrunde: Wenn eine große Gruppe von Menschen im Gleichschritt über eine Brücke marschiert, gerät die Brücke in Schwingung. Der Tritt der Menge passt sich der Schwingung automatisch an. Dadurch verstärkt sich die Schwingung mit jeder Abwärtsbewegung ein Stück weit mehr. Dieser Effekt der "konstruktiven Interferenz" ist vergleichbar mit einer Schaukel. Es sind Fälle bekannt, in denen die Brücke dadurch so stark in Schwingungen geriet, dass sie einstürzte (sog. Resonanzkatastrophe). Bei der Bundeswehr wird aufgrund dieses Phänomens beim Marsch über Brücken häufig der Befehl "ohne Tritt, Marsch!" erteilt.
Dies ist nun ein Beispiel für eine Regelung, deren Sinnhaftigkeit sich dem Leser nicht sofort erschließt. Es gibt aber - da gebe ich Ihnen Recht - durchaus auch Regelungen, die tatsächlich über die Zeit an Sinnhaftigkeit verlieren. Als Unionsfraktion sind wir bemüht, diese Regelungen ausfindig zu machen und zu streichen. Über die nordrheinwestfälischen CDU-Abgeordneten wurde einst auch der Gesetzesentwurf für die Einrichtung eines Gremiums eingebracht, welches jedes Gesetz auf seine Notwendigkeit hin überprüft. Dieser Normenkontrollrat hat seine Arbeit seit Verabschiedung des Gesetzes im August 2006 aufgenommen und bereits wesentlich zur Verschlankung des Gesetzesbestandes und zur Kostenminimierung beigetragen.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage zufriedenstellend beantworten und wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Heider