Frage an Matthias Groote von Dr. Rolf A. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Groote,
auch ich möchte, dass Europa weiter zusammen wächst. Dies ist für uns Bürger Europas sicherlich in erster Linie durch Reisen in unsere Nachbarländer möglich. Wenn man jedoch von zu Hause aus Kontakt zu anderen Kulturen halten möchte, bieten sich natürlich Radio und Fernsehen an. Doch hier setzt mein inzwischen völliges Unverständnis angesichts der Verbreitung der staatlichen Programme unserer Nachbarn ein. Während Deutschland das gesamte Repertoire des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nahezu flächendeckend über Satellit in Europa verbreitet, ist aus den anderen europäischen Staaten nahezu Null bis nichts zu empfangen. Als an unseren Nachbarländern und besonders auch an deren Sprachen interessierter Bürger (z.B. Großbritannien, Frankreich, Schweden, Niederlande, Österreich, Irland, Dänemark) möchte ich gerne meine Fremdsprachenkompetenz durch Original-TV oder Radio verbessern. Doch diese Länder sind rundfunkmäßig total abgeschottet. (Nur private Spartenprogramme, wenn überhaupt - wenig attraktiv).
Warum ist das so? Wieso kann Deutschland derart opulent verbreiten, andere Staaten dagegen unvorstellbar knickerig? Hat Deutschland keine Kosten durch die überregionale Verbreitung aller Medien aufzubringen, während die anderen Staaten unter der Tantiemenlast zusammenbrechen würden? Das ist höchst merkwürdig und nicht mehr zeitgemäß. Ich freue mich auf Ihre Antwort - bis dahin kann man nur grüßen mit "Lang lebe ARTE!"
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rolf Altemöller
Sehr geehrter Herr Dr. Altemöller,
vielen Dank für Ihre Frage bezüglich des europaweiten Rundfunks. Die Europäische Union erleichtert eine freie Verbreitung des Rundfunks innerhalb des Binnenmarktes. Die Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" (89/552/EWG) reguliert den grenzüberschreitenden Fernsehempfang: Wenn ein Sender aus dem europäischen Ausland sein Angebot in Deutschland verbreiten möchte, so gilt gemäß der Richtlinie das sog. "Herkunftslandprinzip": Befinden sich die Dienste des Senders im Einklang mit den rechtlichen Vorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, so darf er diese auch in den anderen Ländern der europäischen Gemeinschaft verbreiten. Strengere Rechtsvorschriften des Ziellandes werden nicht angewendet. Die Dienste eines Senders werden demnach immer nur durch einen Mitgliedsstaat reguliert. Die Europäische Fernsehrichtlinie gewährleistet somit, dass sich ein Sender nicht in jedem einzelnen Mitgliedsstaat um eine Zulassung bemühen muss.
Für die Verbreitung des Programms über Satellit können die Sender bei einem der jeweiligen Satellitenanbieter einen Vertrag zur Nutzung der Frequenz abschließen. In welcher Form und inwieweit sie diese Möglichkeit wahrnehmen liegt im Ermessen und dem Interesse des jeweiligen Senders. Ich hoffe diese Informationen helfen Ihnen weiter.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Groote, MdEP