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Matthias Groote
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Frage von Stefan L. •

Frage an Matthias Groote von Stefan L. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Groote,

ich muß jetzt mal eine Frage loswerden, deren Beantwortung hoffentlich zur Erhellung des gesamten Zusammenhanges beiträgt.
Soweit ich es nachverfolgen konnte waren die für uns E-Dampfer wichtigen Änderungsvorschläge in der Abstimmung vom 10.07.2013, um die sich im wesentlichen auch die ganze Diskussion an allen möglichen Orten dreht, die Consolidated amendments 57 und 58.
Sie reden in allen Ihren Stellungnahmen davon, das die Kommission sich darauf geeinigt habe und Wert darauf lege, das die wie auch immer zugelassenen Nikotinprodukte auch ausserhalb von Apotheken erhältlich sein sollen.
Dieses Statement ist aber in dem angenommenen Amendment 57 NICHT enthalten. Vielmehr besteht dieses nur aus einem Satz, der alle nikotinhaltigen Produkte ohne jede Einschränkung der Arzneimittelverordnung unterstellt.

In dem abgelehnten Amendment 58 ist allerdings unter Punkt 3 (d) der Satz „(d) the products shall be available to be sold outside pharmacies“ zu finden, also inhaltlich genau das was Sie immer wieder betonen.

Was wurde denn nun beschlossen?

Es wäre schön wenn Sie hier zur Klärung beitragen könnten. Dies würde die Diskussion eventuell wieder etwas versachlichen, was sicherlich im Interesse beider Seiten wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Lenz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lenz,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu der Tabakrichtlinie und zu der Regelung zu E-Zigaretten, über die der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments am 10. Juli 2013 abgestimmt hat.

Derzeit kursieren eine ganze Reihe an Fehlinformationen und Missverständnissen zur Überarbeitung der Tabakrichtlinie, insbesondere zur Regelung der E-Zigarette. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass im Europäischen Parlament ein weiter Konsens darüber besteht, dass die E-Zigarette nicht verboten werden soll. Auch ich möchte die E-Zigarette in keiner Weise verbieten. Im Gegenteil: Ich sehe den großen Nutzen, den die E-Zigarette als Rauchentwöhnungsmittel haben kann, und ich weiß, dass sie vielen Menschen dabei geholfen hat, ihren Tabakkonsum zu reduzieren oder sogar komplett mit dem Rauchen aufzuhören.

Sie haben recht, ein Großteil der von Ihnen erwähnten Diskussion drehte sich um die consolidated amendments 57 und 58. Amendment 58 wurde nicht angenommen, 57 hingegen wurde angenommen. Außerdem wurde consolidated amendment 15 angenommen, in welchem sich folgender Passus findet: "There is a need for harmonized rules, and all nicotine containing products should be regulated through a medicines regime which recognises the well-established use of nicotine. Given the potential of these products to aid with smoking cessation, Member States should ensure that they can be made available outside pharmacies."

In der Abstimmung im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat sich die Mehrheit der Abgeordneten also für eine Regelung ausgesprochen, die die E-Zigarette unter die geltende EU-Richtlinie für Humanarzneimittel (2001/83/EG) stellt. Damit sind sie mit anderen Raucherentwöhnungsmittel wie z.B. nikotinhaltigen Pflastern, Kaugummis oder Sprays vergleichbar. Da Nikotin bereits allgemein medizinisch verwendet wird, könnten E-Zigaretten auch von kostspieligen und langjährigen klinischen Studien ausgenommen werden (Artikel 10a der Richtlinie). Um den Herstellern von E-Zigaretten ausreichend Zeit für ihre Zulassung zu geben, ist eine Übergangsphase von drei Jahren vorgesehen.
In Deutschland werden Raucherentwöhnungsprodukte derzeit in Apotheken vertrieben. In anderen EU-Ländern wie etwa in Großbritannien sind sie derzeit auch in anderen Verkaufsstellen wie zum Beispiel in Supermärkten erhältlich. Da es den Mitgliedstaaten überlassen ist, ob sie diese Produkte auch außerhalb von Apotheken zugänglich machen, werden die Mitgliedstaaten in dem vom Umweltausschuss angenommenen Text dazu aufgefordert, E-Zigaretten weit möglichst, auch außerhalb von Apotheken, zugänglich zu machen.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen, dass auch ich der Auffassung bin, dass E-Zigaretten außerhalb von Apotheken erhältlich sein sollten. Da E-Zigaretten eine relativ neue Erscheinung sind, gibt es für sie jedoch noch keine spezifische europaweite Gesetzgebung. Gerade weil die E-Zigarette so wichtig für viele Menschen ist, denke ich, dass gewährleistet sein muss, dass ihre Nutzer auch sicher sein können, dass die E-Zigarette bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllt, dass ihre Sicherheit gewährleistet ist und dass sie sich darauf verlassen können, dass darin auch das enthalten ist, was auf der Packung angegeben ist.

Schließlich möchte ich darauf hinwiesen, dass die im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments abgestimmten Änderungen noch durch weitere Verhandlungen mit Abgeordneten und Ministern der Mitgliedstaaten laufen werden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinem Antwortschreiben weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen oder Anregungen haben, können Sie sich gerne wieder an mein Büro wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Groote