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Matthias Faust
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Frage von Patrik W. •

Frage an Matthias Faust von Patrik W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Faust,

wäre es nicht an der Zeit, eine Klarstellung zu Ihrer Person zu veröffentlichen? Wie kann die NPD in Bremen Stimmen gewinnen, wenn um Ihren Spitzenkanidaten viele unwiderrufene Gerüchte wanken.
Es wäre gut für die NPD und Bremen, wenn Sie einige Fragen beantworten könnten:

1. In welchen Parteien sind Sie derzeit Mitglied?

2. Wo befindet sich Ihr 1. Wohnsitz?

3. Stimmt es, dass Sie derzeit viele Prozesse führen, die sich alle um Ihren Leumund drehen?

4. Stimmt es, dass Ihnen finanzielle Unregelmäßigkeiten aus Ihrer DVU-Zeit vorgeworfen werden?

4. Stimmt es, dass Sie eine von Ihnen inizierte Klage beim Landgericht Hamburg, gegen den Betreiber der Internetseite www.ex-k3-berlin.de, zum größten Teil verloren haben?

Danke für Ihre Stellungnahme.

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Antwort von
NPD

Sehr geehrter Herr Wartenberg,

vielen Dank für Ihre Fragen. Zunächst einmal liegt es in der Natur von Gerüchten, daß deren Wahrheitsgehalt oftmals verschwindend gering ist. Wichtig ist oftmals, sich anzuschauen, wer solche aus welchen Beweggründen in die Welt setzt. Schon dadurch läßt sich vieles von alleine recht schnell entkräften. Desweiteren kenne ich sicherlich nicht alle Gerüchte, die irgendwo kursieren, insofern bin ich für Ihr konkretes Nachfragen dankbar.

Nun zu Ihren Fragen:

zu 1) Ich bin zur Zeit selbstverständlich ausschließlich Mitglied der NPD -
Die Volksunion.

zu 2) Mein erster Wohnsitz befindet sich in Bremen im Stadtteil Blumenthal.

zu 3) In der Vergangenheit wurden verschiedene Gerichtsverfahren angestrengt, um öffentlich getätigte Beleidigungen oder die Verbreitung von unrichtigen Behauptungen zu unterbinden.

zu 4) Es mag sein, daß politische Gegner auch zu solchen Mitteln greifen, um ihre niederen Ziele zu erreichen. Sollte es derartige Vorwürfe geben, kann ich diese nur mit aller Deutlichkeit zurückweisen.

zu 5) Nein, es gab verschiedene gerichtliche Auseinandersetzungen mit dem Betreiber dieser Seite. Diese führten zu unterschiedlichen Entscheidungen, in einigen Aspekten gab das Gericht dem Betreiber, bei anderen mir recht. Hier ging es oftmals um eine Frage der Bewertung, welche Äußerungen beispielsweise als Beleidigung gewertet werden müssen und welche sich noch im Bereich der freien Meinungsäußerung befanden.

Mit freundlichem Gruß

Matthias Faust