(...) Die Besoldung ist im Bundesbesoldungsgesetz einschließlich der Bundesbesoldungsordnung A sowie in der Hessischen Besoldungsordnung geregelt und folgt dem Grundsatz der "amtsangemessenen Besoldung". (...) Berufsschullehrkräfte werden in die Besoldungsgruppe A13 eingruppiert, da sie über ein abgeschlossenes Hochschulstudium und anschließendes Referendariat abgeschlossen durch Staatsexamina verfügen. (...)
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