(...) Ich hätte grundsätzlich keine Bedenken, Waffen zB an befreundete NATO-Staaten zu liefern. Waffenlieferungen auch an befreundete Staaten sollten aber immer mit einer strafbewehrten Endverbleibsklausel versehen werden: Wenn das exportierende Unternehmen nicht beweisen kann, dass die exportierten Waffen noch im "Endverbleibsland" sind, so sind Konventionalstrafen zu verhängen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.

