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Frage von Anna S. •

Frage an Martina Lennartz von Anna S. bezüglich Frauen

Hallo Frau Lennartz,

wie stehen Sie zu den Abtreibungsparagraphen?

Beste Grüße, Dr. A. S.

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Antwort von
DKP

Sehr geehrte Frau Dr. S.,

vielen Dankfür Ihre Frage. Nach § 218 des deutschen Strafgesetzbuches sind Schwangerschaftsabbrüche immer noch rechtswidrig, es drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen. Der aktuelle „Nachwuchsmangel“ in der Bundeswehr ist möglicherweise ein Grund für den Widerstand der deutschen Regierung gegen die Abschaffung der Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen. Der § 219a geht auf dasReichsstrafgesetzbuch von 1933 zurück. Danach ist schon die öffentliche Ankündigung, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, strafbar. Freiheitsstrafenbis zu zwei Jahren oder Geldstrafen werden hierfür verhängt. Mit dem von dergroßen Koalition in Berlin beschlossenen Kompromiss ändert sich an derStrafbarkeit grundsätzlich nichts.   Dennder vorliegende Entwurf der CDU/CSU/SPD-Regierung für eine „Reform“ des § 219aist eine Zementierung bestehenden Unrechts, er ändert nichts an der Diskriminierung und Kriminalisierung der betroffenen Ärztinnen und Ärzte. Ermuss vom Tisch; der § 219a muss ersatzlos gestrichen werden.

Dieser „Entwurf“ ist ein Kniefall vor der katholischen Kirche, die Abtreibungals „Auftragsmord“ bezeichnet – so der Papst vor wenigen Monaten, ein Mann derkeine Ahnung von Sexualität hat. Selbst in Irland – bei 85% Katholiken - wurdedas Verbot der Abtreibung per Volksentscheid mit großer Mehrheit aufgehoben.

Besonders perfide ist die Absicht eine Studie durchführen zu wollen über„posttraumatische Störungen“ bei Frauen, die abgetrieben haben. Eine solche Studie existiert – und sie ist durchweg haltlos. Sinnvoll wäre eine Studie über psychische Störungen bei ungewollt schwangeren Frauen auf der Suche nach Ärztinnen und Ärzten, die bereit sind, ihnen zu helfen.

Wir fordern deshalb die Streichung des § 219a, die Aufhebung der Zwangsberatungen und die Streichung des § 218!