
(...) unser Grundsatz ist ja gerade "Löschen vor Sperren" - und dies ist in Deutschland gegeben. Deshalb betrifft das access-blocking als Präventionsmaßnahme all die Fälle, in denen sich die Täter und Server in Ländern befinden, die kooperationsunwillig sind bzw. in denen Kinderpornographie nicht strafbar ist. (...)