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Martina Krogmann
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Frage von Annegret F. •

Frage an Martina Krogmann von Annegret F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Krogmann,
meine Frage betrifft die Contergan-Geschädigten.
Einerseits ist es ja zu begrüßen, dass die Bundesregierung etwas etwas mehr tut für die Opfer. Aber finden Sie wirklich, dass eine einmalige Sonderzahlung ausreichend ist? Ist das nicht ein bißchen politische Alibi- bzw. Showveranstaltung?
Über eine ausführliche Antwort würde ich mich freuen.
MfG
A. Filser

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Filser,
um die Spät- und Folgeschäden abmildern zu können, hat der Deutsche Bundestag - auf Initiative des Geschäftsführenden Vorstands der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dem ich auch angehöre, sowie dem Geschäftsführenden Vorstand der SPD-Bundestagsfraktion - die Entschädigungsleistungen für Contergangeschädigte ab dem 1.7.2008 nicht nur um die ursprünglich vorgesehenen 5 % erhöht, sondern verdoppelt! Seitdem beträgt der Höchstsatz 1.090,- Euro und nicht mehr wie bis dahin 545 Euro. Das bedeutet für die am schwersten Geschädigten zusätzliche Leistungen in Höhe von 6.540 Euro jährlich. Außerdem hat die Bundesregierung geregelt, dass die Entschädigungsleistung nicht auf andere Zahlungen, wie z.B. Erwerbsminderungsrenten, SGB II- Zahlungen oder Sozialgeld angerechnet wird. Durch die Verdoppelung bringt der Bund künftig jährlich 31 Mio. Euro allein für die Entschädigungsleistungen auf. Insgesamt hat der Bund hierfür in den Jahren 1972 bis 2007 437,84 Mio. Euro bezahlt.

Zudem hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 3.12.08 einen überfraktionellen Antrag zur angemessenen und zukunftsorientierten Unterstützung der Contergangeschädigten in den Deutschen Bundestag eingebracht, in dem es um ein ganzheitliches Konzept zur Begleitung der Spätschäden geht. Wir haben die Bundesregierung aufgefordert, Forschungsprojekte zu den Spätfolgen der Schädigung zu initiieren. Eine interministerielle Arbeitsgruppe arbeitet an Vorschlägen zur Verbesserung der Kostenübernahme von Behandlungen bei Conterganschäden durch die Gesetzliche Krankenversicherung. Das Bundesgesundheitsministerium führt Gespräche mit den verschiedenen Organisationen des Gesundheitswesens, um sicherzustellen, dass Contergangeschädigte alle Leistungen erhalten, die medizinisch geboten sind und auf die sie Anspruch haben.

Außerdem haben wir einen Entwurf zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes eingebracht, der es ermöglicht, den Conterganopfern ab dem Jahr 2009 zusätzlich lebenslang eine jährliche Sonderzahlung von ca. 3.000 Euro auszuzahlen (die Höhe der Einmalzahlung richtet sich nach dem Schweregrad der Schädigung). Die am schwersten Geschädigten erhalten aus Bundes- und Stiftungsmitteln ab 2009 jährlich Aufwendungen in Höhe von ca. 16.000 Euro - steuerfrei und zusätzlich zu ihren sonstigen Einkünften -, die sie für Maßnahmen verwenden können, die die Sozialversicherungen nicht übernehmen. Dieses Geld wird aus dem Stiftungsvermögen der Conterganstiftung aufgebracht, in die der Bund aus dem Kapitalstock 50 Mio. Euro einbringt. Weitere 50 Mio. Euro spendet die Firma Grünenthal, die das Medikament seinerzeit auf den Markt gebracht hat. Obwohl durch den 1971 zwischen den Eltern der Contergangeschädigten, der Firma Grünenthal und der Bundesregierung geschlossenen Vergleich jeder weitere Anspruch gegenüber der Firma ausgeschlossen ist, haben sich die Eigentümer freiwillig zur Beteiligung an weiteren Verbesserungen für die Situation der Geschädigten bereit erklärt.

Sehr geehrte Frau Filser, bei der von Ihnen angesprochenen, geplanten Sonderzahlung handelt es sich also nicht lediglich um eine einmalige, sondern um eine jährliche Sonderzahlung! Eine solche jährlich lebenslange Zahlung garantiert eine verlässliche Grundlage für die Betroffenen - Jahr für Jahr - ein Leben lang.

Mit all diesen Maßnahmen haben wir die Probleme der Contergangeschädigten aufgegriffen und für konkrete Lösungen gesorgt. Dennoch bin ich mir durchaus bewusst, dass alle Leistungen, die den Contergangeschädigten zugute kommen, niemals den Schaden für die Gesundheit und die Belastung der Betroffenen ausgleichen können. Trotzdem können wir mit diesen Maßnahmen schon einmal einen spürbaren Beitrag leisten, das Leben mit einer schweren Behinderung besser meistern zu können. Der Anfang ist also gemacht!
Mit freundlichen Grüßen

Martina Krogmann