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Martina Krogmann
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Frage von Christian O. •

Frage an Martina Krogmann von Christian O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Krogmann,

wie ich ihrem Profil von abgeordnetenwatch.de entnehme haben Sie für den Vertrag von Lissabon gestimmt.

Nun habe ich recherchiert und aus mehreren Quellen erfahren, dass die Bundestagsabgeordneten vor der Abstimmung überhaupt kein vollständig lesbares Exemplar des Vertrages vorliegen hatten, sondern nur ein sehr schwer lesbares Werk von Verweisen usw. Die Durcharbeitung dessen beansprucht Monate.
Dieses Stückwerk wurde aber erst kurz vor der Abstimmung herausgegeben.

Wieso haben Sie einem Vertrag für Europa zugestimmt, denn Sie nie ausführlich gelesen haben (bzw. nie lesen konnten) und jeden einzelnen Menschen in diesem Land betreffen wird?

Ich bitte Sie um eine Stellungnahme.
Mit freunlichem Gruß, C.O.

Portrait von Martina Krogmann
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Oehme,

Sie unterliegen dem Irrtum, dass die "konsolidierte Fassung" maßgeblich sei. Dies ist jedoch nicht der Fall.

Kurz zur Erklärung: in der Tat ist die konsolidierte Fassung des Vertrages von Lissabon vom 13. Dezember 2007 in deutscher Sprache erst am 15. April 2008 erschienen. Aufgrund der vielen Rechtsakte und der vielen europäischen Sprachen ist eine schnelle Übersetzung nicht immer gewährleistet, was natüßlich bedauerlich ist.

Maßgeblich ist jedoch nicht die "konsolidierte Fassung", bei der alle geplanten Änderungen bereits in das bestehende Vertragswerk integriert werden. Relevant ist der Vertragstext selbst, in dem allein die Änderungen am bestehenden Vertragswerk festgehalten sind, denn rechtstechnisch handelt es sich beim Vertrag von Lissabon um die Änderung des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft - jeweils in der Fassung des Vertrages von Nizza vom 11. Dezember 2000. Diese Änderungen lagen uns als Bundestags-Drucksache 16/8300 seit Einleitung des Ratifizierungsverfahrens in deutscher Sprache vor.

Dies ist für den Bundestag wie auch den Bundesrat ein völlig normales Verfahren, das im Detail deutlich macht, worüber die Abgeordneten abstimmen, welche Bestimmungen im geltenden Vertragswerk verändert wurden und welche nicht. Eine konsolidierte Fassung ist für die Entscheidungsfindung nicht relevant. Sie vermittelt lediglich den Eindruck, wie das Vertragswerk oder das Gesetz nach seiner Änderung aussehen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Krogmann