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Frage von Jürgen A. •

Frage an Martina Krogmann von Jürgen A. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Dr. Krogmann,
am 22.2.2008 antworteten Sie auf meine Frage nach Ihrer Meinung zur anstehenden Änderung des Embryonenschutzgesetzes folgendes:

im Deutschen Bundestag steht keine Änderung des Embryonenschutzgesetzes an. Durch das Embryonenschutzgesetz sind in Deutschland die Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken, die Forschung an Embryonen sowie die Herstellung von Stammzelllinien unter Strafe verboten - und das muss auch so bleiben!

Es war nie die Herstellung von Stammlinienzellen beabsichtigt. Es geht um den Import und die Forschung an diesen Zellen.

Haben Sie es als Abgeordnete des Deutschen Bundestages nicht gewusst, daß die Änderung des Gesetzes mit drei Optionen bevorsteht.

Wie haben Sie jetzt bei der heutigen Abstimmung votiert und aus welchem Grund?

Mit freundlichem Gruß

Jürgen Albrechtsen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Albrechtsen,

auf Ihre Frage, wie ich bei der anstehenden Abstimmung zur Änderung des Embryonenschutzgesetzes votieren werde, habe ich Ihnen richtigerweise geantwortet, dass im Deutschen Bundestag keine Änderung des Embryonenschutzgesetzes ansteht. Um es nochmal deutlich zu sagen: In Deutschland ist das Leben von Embryonen gesetzlich geschützt und wird in keinster Weise zur Disposition gestellt!

Die Abstimmungen, die Sie wahrscheinlich meinen, bezogen sich auf 3 Gesetzentwürfe zum Stammzellgesetz. Ich habe nach intensiver Abwägung bei dieser Gewissensentscheidung für den "Gesetzentwurf für eine menschenfreundliche Medizin - Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes" gestimmt, der eine Streichung des Stichtages beinhaltet hat. Für mich ist bei der Frage vor allem wichtig, dass embryonale Stammzelllinien ja aus solchen überzähligen Embryonen aus künstlicher Befruchtung gewonnen werden, bei denen die Entscheidung bereits getroffen wurde, sie nicht für eine Schwangerschaft einzusetzen, denen also die Voraussetzung zum Leben bereits genommen ist. Dies ist nicht die Entscheidung der Forschung, sondern es ist eine Entscheidung, die vorher getroffen wurde. Mit der embryonalen Stammzellforschung sind nach wie vor große Hoffnungen für die Heilung bisher unheilbarer Krankheiten verbunden. Ob sich diese Hoffnungen erfüllen, läßt sich heute nicht vorhersehen. Aber ich möchte uns und den betroffenen Menschen diese Hoffnung nicht nehmen. Deshalb möchte ich Forschung an embryonalen Stammzellen auch weiterhin in Deutschland ermöglichen - in einem Rahmen, der für mich ethisch verantwortbar und vertretbar ist.

Mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann