Frage an Martina Krogmann von Daniela J. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Krogmann,
lt. dem neuen TKG sollen die Preise bei Mehwertdiensten unter 2€ / min nicht mehr angesagt bzw. angegen werden müssen. Ist das zutreffend?
Mit freundlichen Grüssen
Daniela Jahn
Sehr geehrte Frau Jahn,
das ist so nicht zutreffend. Wir wollten die Verbraucher mit dem neuen TKG ja gerade besser vor den unseriösen Anbietern in der Branche schützen und haben deshalb eine größere Preistransparenz mit klaren Preisansagepflichten beschlossen.
Für alle sprachgestützten Premiumdienste gibt es eine generelle Preisansagepflicht unabhängig von den Kosten über den Dienst. Die Preisansage ist dabei kostenlos, dann hat der Anrufer/die Anruferin drei Sekunden Zeit zu entscheiden, ob er/sie den Dienst in Anspruch nehmen will. Erst danach wird er kostenpflichtig.
Lediglich bei sprachgestützten Auskunftsdiensten (allen bundesweit jederzeit telefonisch erreichbaren Diensten insbesondere des Rufnummernbereichs 118, die ausschließlich der neutralen Weitergabe von Rufnummer, Name, Anschrift dienen) und Kurzwahl-Sprachdienste (alle Handy-Sprachdienste mit fünfstelligen Nummern) ist eine Ansage erst ab 2 Euro pro Minute oder pro Inanspruchnahme bei zeitunabhängiger Tarifierung gesetzlich vorgeschrieben. Ich hoffe, dass ich zur Klarheit beitragen konnte!
Mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann