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Frage von Peter L. •

Frage an Martina Koeppen von Peter L. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Das Bezirksamt Eimsbüttel betreibt die Räumung der Wohnhäuser Hagenbeckstr. 100-112 zwecks Abriss und Schaffung von Kleingärten! Eine entsprechende Vereinbarung wurde zwischen Eigentümer und Bezirksamt getroffen.

In wie weit bedeutet Ihr Eintreten für die Eigenständigkeit der Bezirke, das diese den erklärten Zielen des Senats (hier: Schaffung von bezahlbaren Wohnen) konterkarieren dürfen?

Anzumerken hierzu ist, dass eine Versorgung der Mieter mit Ersatzwohnungen dem Eigentümer obliegt und je nach Art des Mietvertrages nur unzureichend oder garnicht erfolgt.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie liegen richtig in der Annahme, dass diesbezüglich das Bezirksamt und somit der zuständige bezirkliche Stadtplanungsausschuss zuständig ist. Ihre Frage und Sorgen sind nachvollziehbar und sollten in den zuständigen Gremien behandelt werden. Bitte nehmen Sie Kontakt mit den Verantwortlichen auf. Ich werde parallel auf die Situation zusätzlich aufmerksam machen. Wünschenswert wäre es, wenn alle Mieter der Hagenbeckstraße 100-112 Ersatzwohnungen angeboten bekommen. Darüber hinaus wurden im vergangenen Jahr 2015 in Hamburg insgesamt 9560 Wohneinheiten genehmigt. Damit liegt die Zahl erneut deutlich über der Zielvorgabe von jährlich 6000 genehmigten Wohneinheiten. Auch der Bezirk Eimsbüttel konnte hier erfolgreiche Zahlen nachweisen.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne und jederzeit zur Verfügung!

Alles Gute!
Martina Koeppen

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