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Frage von Michael S. •

Frage an Martin Zeil von Michael S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Zeil,

Ihre Darstellung, die Region 14 wäre “luftverkehrsmäßig intensiv und angemessen
erschlossen” ist bezüglich der Allgemeinen Luftfahrt nachweislich falsch:

1. Nach der ersatzlosen Vernichtung zahlreicher Flugplätze in der Region 14 verfügt diese über keinen Verkehrslandeplatz mit Betriebspflicht/Bestandsschutz mehr.

2. Die von Ihnen genannten Landeplätze in der Region 14 sind infolge ihrer geringen Pistenlängen sowie der Betriebs- und Stationierungsbeschränkungen nicht für einen adequaten Querschnitt der Allgemeinen Luftfahrt geeignet. Die neuen EASA-Regularien werden die Nutzbarkeit dieser Plätze weiter einschränken und auf ein absolutes Minimum reduzieren.

3. Es ist nicht möglich, den Bestand des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen zu sichern, wenn er (wie momentan) nicht in ausreichendem Umfang Flugverkehr abwickeln darf. Das durch die Betriebsbeschränkungen erzwungene geringe Verkehrsaufkommen macht das Schicksal des Flughafens von der Bereitschaft des Haupteigentümers EADS abhängig, den defizitären Flugbetrieb auf Dauer zu finanzieren. Dies kann von heute auf morgen durch die Rückgabe der Flugplatzzulassung seitens des Geldgebers - mit den entsprechenden Folgen für die betroffenen Unternehmen - beendet werden.

4. Landeplätze in mehr als 70km entfernt liegenden Regionen sind keine brauchbare Alternative. Ich verweise auf die Entschließung des Europäischen Parlaments über eine Agenda für eine nachhaltige Zukunft der allgemeinen Luftfahrt und der Geschäftsreiseluftfahrt (2008/2134(INI)).

5. Die Tatsache, daß die Region 14 im Norden den Flughafen München vorhält, kann nicht als Argument dafür dienen, den Raum südlich von München von der Allgemeinen Luftfahrt nach Sichtflugregeln abzuschneiden, wie es gegenwärtig der Fall ist.

Ich bitte Sie daher um die Beantwortung der Frage, welche Maßnahmen Sie planen, um die o.g. Mißstände im Sinne der ortsansässigen Unternehmen zu beenden.

Mit freundlichen Grüßen,

Michael Stock

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Stock,

ich gehe davon aus, dass sich Ihre Äußerungen auf die Begründung der bereits im Jahr 2010 geänderten Zielbestimmung (1.6.8 (Z), nunmehr 4.5.5 (Z)) im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) beziehen, wonach in der Region München (14) zusätzlich zu der bestehenden Luftverkehrsinfrastruktur kein neuer Verkehrslandeplatz zugelassen werden soll. Diese Zielbestimmung wurde von der Bayerischen Staatsregierung mit Zustimmung des Bayerischen Landtages erlassen. Der von Ihnen angesprochene Gesichtspunkt, dass die in der Begründung zu der genannten Zielbestimmung erwähnten Flugplätze nicht in jedem Fall für die Abwicklung aller Nutzergruppen der Allgemeinen Luftfahrt in Betracht kommen, wurde vom Verordnungsgeber berücksichtigt, diesem Aspekt jedoch kein ausschlaggebendes Gewicht beigemessen. Denn vor dem Hintergrund, dass mit der vorhandenen Infrastruktur immerhin ein breites Nutzerspektrum abgedeckt wird und es für bestimmte Nutzergruppen außerdem zumutbar ist, die außerhalb der Region 14 vorhandenen Verkehrslandeplätze zu benutzen, hatte der Verordnungsgeber entschieden, dass das Ziel, wonach jede Region in der Regel über zumindest einen Luftverkehrsanschluss für die Allgemeine Luftfahrt verfügen soll, in der dicht besiedelten Region 14 hinter dem Bedarf an Siedlungs-, Gewerbe- und Erholungsflächen zurückstehen muss. Eine andere Einschätzung hat sich auch im Rahmen der jüngst erfolgten Gesamtfortschreibung des LEP nicht ergeben.

Mit freundlichen Grüßen
StM Martin Zeil, MdL