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Frage von Adalbert G. •

Frage an Martin Zeil von Adalbert G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Zeil,

Ich habe zwei Fragen zum Nichtraucherschutz und warum die FDP und Sie persönlich der Meinung sind, dass das Volksbegehren dazu schlecht ist.

Die erste Frage ist, wie Sie zu der Überzeugung kommen, dass "die Menschen in Bayern [...] mit dem jetzigen Rauchverbot zufrieden“ sind? (Quelle: http://www.fdp-bayern.de/wcsite.php?wc_b=2759 ). Immerhin haben sich rund 1.3 Millionen Menschen für den Volksentscheid eingetragen. Sind Sie dennoch der Meinung, dass diese Zahl von Wählern zu niedrig ist, um eine Unzufriedenheit auszudrücken? (Wenn Sie der Meinung sind, diese Anzahl an Wählern ist politisch nicht relevant, möchte ich Sie ganz vorsichtig darauf hinweisen, dass 1,3 Mio wesentlich mehr Wähler sind, als bei der letzten Landtagswahl für die FDP gestimmt haben).

Meine zweite Frage ist, ob Sie nicht auch finden, dass „Leben und leben lassen“ (Quelle: http://www.fdp-bayern.de/wcsite.php?wc_b=2759 ) zynisch ist wenn es um das Schädigen anderer durch Rauchen geht? Steht denn „Leben und leben lassen“, inbesondere vor dem Hintergrund von mehreren tausend Toten durch Passiv-Rauch jährlich, nicht viel mehr dafür, das man zum Rauchen kurz vor die Tür geht?

Schliesslich wollte ich Sie darauf hinweisen, dass die Rede vom „Rauchverbot“ natürlich unsinnig ist. Wäre das Anliegen des Volksbegehren ein „Rauchverbot“, so wäre auch jede Geschwindigkeitsbegrenzung ein Fahrverbot. Denn Raucher dürfen ja ganz selbstverständlich so viel rauchen, wie sie wollen, genau so, wie Autofahrer überall dort fahren dürfen, wo sie niemanden gefährden. Schon heute gehen rücksichtvolle und tolerante Raucher zum Rauchen kurz vor die Tür. Und nur darum geht es im Volksentscheid, dass Raucher so viel rauchen dürfen, wie sie wollen und Nichtraucher dadurch nicht geschädigt werden. Ist das wirklich ein so verwerfliches Anliegen?

Ganz herzlichen Dank dafür, dass Sie sich die Zeit nehmen, diese Fragen zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen,

Adalbert Geisser

Portrait von Martin Zeil
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Geisser,

im Namen von Herrn Staatsminister Martin Zeil danke ich Ihnen für Ihre Anfrage vom 06. Juni, welche Sie über abgeordnetenwatch.de gestellt hatten.

Zu Ihrer ersten Frage: Die Erfahrungen vor Ort zeigen, dass viele Menschen gar nicht so sehr gegen das Gesetz sind, sondern vielmehr den bisherigen "Schlingerkurs" kritisieren.

Zu Ihrer zweiten Frage:
In Gesetzentwurf der FDP wird niemand gezwungen mitzurauchen. Wenn ein Nichtraucher in eine Raucherkneipe geht, so ist dies seine freie Entscheidung. Das ist nicht zynisch, sondern die Vorstellung der FDP von einer eigenverantwortlichen Gesellschaft.

Im Hinblick auf den Arbeitnehmerschutz, der ja häufig diskutiert wird, lässt sich folgendes ergänzen: Der Bereich „Beschäftigtenschutz“ stellt argumentativ tatsächlich eine erhebliche Herausforderung dar. Arbeitnehmer sind aber nicht völlig schutzlos- wie gern dargestellt wird. Denn nach § 5 der Arbeitsstättenverordnung sind die Arbeitgeber verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Angestellten vor dem Passivrauchen zu treffen, sofern die Art und die Natur des Betriebes dies zulässt. Nach Erkenntnissen der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag funktioniert diese Verpflichtung, da die Arbeitgeber insoweit verantwortlich handeln. Daher werden die Arbeitspläne in aller Regel so eingeteilt, dass nur der- oder diejenige Beschäftigte im Raucherbereich arbeiten muss, der entweder selbst Raucher ist oder sich freiwillig hierzu bereit erklärt. Aufgrund der hohen Prozentzahl rauchender Beschäftigter in der Gastronomie scheint es insoweit auch keine Probleme zu geben. Und Fälle, in denen Beschäftigte „gezwungen“ wurden, in einem Raucherraum zu bedienen, sind bisher nicht bekannt.

Ich hoffe, Ihr Anliegen mit diesen Ausführungen beantwortet zu haben.

Freundliche Grüße

Stefan Remhof