Martin Stock
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CSU
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Frage von Kerstin B. •

Guten Tag, ich würde gerne wissen, wie sie zu der geplanten Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung stehen und was gegen eine Lebensarbeitszeit (mit ggf. Koppelung) spricht.

Sehr geehrter Herr Stock,
durch eine Erhöhung des Renteneintrittsalters würden insbesondere Personen mit körperlich anstrengenden Berufen, die früh ins Erwerbsleben einsteigen übermäßig belastet.
Im Gegensatz dazu, würde durch die Lebensarbeitszeit ein Fehlanreiz abgeschafft. Zudem wäre eine Koppelung an die steigende Lebenserwartung - wenn gewünscht - ja trotzdem möglich, dadurch würde bei den hohen Renten, die üblicherweise mit höherer Schulbildung einhergehen, gespart werden. Um Berufe mit höherem Bildungsniveau dennoch attraktiv zu halten, ist es sicherlich zu erwarten, dass die Arbeitgeber sich hier etwas einfallen lassen. Lebensarbeitszeitkonto oder entsprechendes Vergütungsmodell für das Alter, da auch von Seiten der Arbeitgeber wenig Interesse an übermäßig alten Mitarbeitern bestehen wird, da naturgemäß die geistige Anpassungsfähigkeit an immer schneller voranschreitenden technische Entwicklung im Alter nachlässt.
Mit freundlichen Grüßen.
Kerstin B.

Martin Stock
Antwort von CSU

Liebe Frau B.,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht und Ihre interessanten Überlegungen zur Zukunft unseres Rentensystems.

Die von Ihnen angesprochenen Fragen betreffen die gesetzliche Rentenversicherung und damit die Bundespolitik. Als Mitglied des Bayerischen Landtags liegt die Zuständigkeit hierfür nicht in meinem Aufgabenbereich. 

Unabhängig davon möchte ich gerne auf einige Ihrer Gedanken eingehen.

Ich teile Ihre Auffassung, dass Menschen mit körperlich besonders belastenden Berufen bei jeder Reform des Rentensystems besonders berücksichtigt werden müssen. Gerade wer bereits in jungen Jahren ins Erwerbsleben einsteigt und über Jahrzehnte körperlich schwere Arbeit leistet, darf durch eine Anhebung des Renteneintrittsalters nicht unverhältnismäßig belastet werden. Deshalb wird im Rahmen der derzeitigen Reformdiskussion unter anderem vorgeschlagen, den Zugang zur Erwerbsminderungsrente für gesundheitlich stark belastete Beschäftigte zu erleichtern. Wer aus medizinischen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, soll unter bestimmten Voraussetzungen einen vereinfachten Zugang zu einer vorgezogenen Erwerbsminderungsrente erhalten. 

Auch Ihr Vorschlag, die Rentenansprüche stärker an der tatsächlich geleisteten Lebensarbeitszeit auszurichten, ist durchaus ein interessanter Ansatz und wird in der Fachwelt immer wieder diskutiert. Gleichzeitig wirft ein solches Modell zahlreiche Fragen auf – beispielsweise, wie Ausbildungs- und Studienzeiten, Kindererziehungszeiten, Pflege von Angehörigen oder Phasen der Arbeitslosigkeit berücksichtigt werden sollten. Diese Aspekte zeigen, dass sowohl eine Orientierung am Lebensalter als auch an der Lebensarbeitszeit Vor- und Nachteile mit sich bringt und sorgfältig gegeneinander abgewogen werden muss.

Einen Punkt möchte ich noch ergänzen: Ich bin der Auffassung, dass ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch künftig eine wichtige Rolle auf dem Arbeitsmarkt spielen werden. Durch lebenslanges Lernen und regelmäßige Weiterbildung können viele Beschäftigte ihre fachlichen und technischen Kenntnisse kontinuierlich an neue Entwicklungen anpassen. Gleichzeitig verfügen sie über einen großen Erfahrungsschatz, von dem Unternehmen in hohem Maße profitieren. Alter und Innovationsfähigkeit schließen sich aus meiner Sicht daher keineswegs aus.

Vielen Dank nochmals für Ihre Anregungen. 

Beste Grüße

Martin Stock, MdL
 

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