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Martin Rosemann
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Frage von Karin K. •

Frage an Martin Rosemann von Karin K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Guten Tag Herr Rosemann,

Ministerin Nahles sagte in Bezug auf die Flüchtlings-Neiddebatte, dass geplanten Leistungskürzungen für Asylbewerber nicht mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Es gebe enge Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Die Karlsruher Richter hätten klar gesagt: "Existenzminimum ist Existenzminimum." http://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/nahles-kaum-spielraum-f%C3%BCr-k%C3%BCrzungen-bei-fl%C3%BCchtlingen/ar-AAewCqy

Wie sieht es aber mit den Hartz IV Sanktionen unserer deutschen Arbeitslosen aus? Sind Sie der Meinung, dass dieses Grundgesetz hier nicht gilt?

Weiter ist nun aber im Gespräch den Mindestlohn in Bezug auf die Flüchtlinge doch zu senken. http://www.tagesschau.de/inland/fluechtlinge-arbeitsmarkt-107.html
Es hat sich in der Vergangenheit bewahrheitet, dass nicht weniger Arbeiter eingestellt wurden aufgrund des Mindestlohns. https://www.aachener-zeitung.de/news/wirtschaft/der-mindestlohn-hat-sich-nicht-negativ-ausgewirkt-1.1184215 Die Arbeit war also bezahlbar.

Wer würde von dieser geplanten Absenkung des Mindestlohnes profitieren?

Ich befürchte folgendes:

-Flüchtlinge werden bevorzugt eingestellt, da Billiglöhner von der Wirtschaft willkommen.
-Flüchtlinge werden Hartz IV Aufstocker und ebenso unzufrieden wie die deutschen Hartz IVler
-Absenkung des Mindestlohnes-> Schere Arm und Reich wird größer ->es wird massenhaft Aufstände geben.
-Beibehaltung der Hartz IV Sanktionen -> in Deutschland herrschen bald Zustände wie in den USA -> massenhaft Aufstände – ist das noch unser sozialdemokratisches Deutschland?

Und meine letzte Frage: wie werden Sie am 01.10.15 im Bundestag in Bezug auf die Leistungskürzungen und Sanktionen im ALG II abstimmen?

Freundliche Grüße

K. Kluge

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Kluge,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Eine Absenkung des Mindestlohns für Flüchtlinge wird es mit der SPD nicht geben. Damit wendet sich die SPD entschieden gegen einen prekären Niedriglohnsektor für Flüchtlinge.

Zu Sanktionen im SGB II möchte ich betonen, dass nur etwa 3 Prozent aller Leistungsempfängerinnen und -empfänger von Sanktionen betroffen sind. Im Grundsatz halte ich Sanktionen im SGB II auch für richtig. Bei der Grundsicherung für Arbeit gilt das Prinzip des Förderns und Forderns. Sanktionen sollen eine Erwartung an Mitwirkung zum Ausdruck bringen. Natürlich müssen wir Menschen bei ihrer Suche nach Arbeit noch besser fördern. Aber wir können auch erwarten, dass die Menschen dabei mitwirken. Deshalb habe ich am 01.10.2015 den Anträgen der Opposition zur Abschaffung der Sanktionen nicht zugestimmt.

Trotzdem halte ich das Sanktionsrecht im SGB II für korrekturbedürftig. Hier will die SPD-Bundestagsfraktion einiges ändern. Wir wollen eine Angleichung der Sanktionsregeln für unter 25-Jährige und über 25-Jährige. Es gibt keinen Grund, warum junge Menschen härter sanktioniert werden als ältere. Die strengeren Sanktionsregeln für Menschen unter 25 Jahren werden von der SPD-Bundestagsfraktion daher abgelehnt. Außerdem wollen wir, dass die Kosten der Unterkunft und Heizung nicht mehr von Sanktionen erfasst werden.

Für beide Punkte soll mit dem geplanten SGB II-Änderungsgesetz eine Neuregelung erfolgen. Allerdings konnten die Gespräche mit unserem Koalitionspartner leider noch nicht erfolgreich abgeschlossen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Martin Rosemann, MdB

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