(...) Als Ergebnis der interministeriellen Arbeitsgruppe wird im Gesetzentwurf für ein Versorgungsstärkungsgesetz ein begrenzter Regressverzicht der GKV und der Pflegeversicherung vorgesehen, der die Höhe der Haftpflichtschäden senken und damit Einfluss auf die Prämien nehmen soll. Mit diesem Maßnahmenbündel sehen wir einen guten Weg, die verantwortungsvolle und wichtige Arbeit der Hebammen auch künftig gewährleisten zu können. (...)
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