(...) Ein solches Abkommen kann allerdings lediglich durch den Abbau bestimmter Handelsbarrieren umgesetzt werden. Grundsätzlich bewirkt eine „Ratchet“ (Sperrklinken)-Klausel, dass ein Land, das ein Handelshemmnis, welches es nach dem Inkrafttreten eines Handelsabkommens abschafft, zu einem späteren Zeitpunkt nicht wieder einführen kann. (...)
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