
(...) Ein solches Abkommen kann allerdings lediglich durch den Abbau bestimmter Handelsbarrieren umgesetzt werden. Grundsätzlich bewirkt eine „Ratchet“ (Sperrklinken)-Klausel, dass ein Land, das ein Handelshemmnis, welches es nach dem Inkrafttreten eines Handelsabkommens abschafft, zu einem späteren Zeitpunkt nicht wieder einführen kann. (...)