Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann MdB
Martin Neumann
FDP
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Frage von Petra F. •

Frage an Martin Neumann von Petra F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Zusammenfassung der Anfrage

zu folgenden Fragen bitte ich um Ihre Stellungnahme:

1. Befürworten Sie einen gesetzlichen Zwang zur Impfung mit Masern-(Mumps-/Röteln-) Impfstoff? Wäre ein solcher Impfzwang nach Ihrer Auffassung bei einem einzigen vom statistischen Bundesamt dokumentierten Todesfall im gesamten Bundesgebiet verhältnismäßig?

2. Wie bewerten Sie den fehlenden Wirksamkeitsnachweis der Masernimpfung (es ist lediglich in einigen Fällen der Antikörpertiter feststellbar, eine sichere Immunität nicht)? Es treten bis heute bei Epidemien stets Erkrankungen bei zweifach geimpften Personen auf.

3. Setzen Sie sich für den Gesundheitsschutz aller Kinder ein, indem es aktiv geimpfte Kinder befristet vom Kindergartenbesuch ausschließt? Maserngeimpfte Kinder sind nachweislich Ausscheider des vermehrungsfähigen Impfvirus.

Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann MdB
Antwort von
FDP

1. Befürworten Sie einen gesetzlichen Zwang zur Impfung mit Masern-(Mumps-/Röteln-) Impfstoff? Wäre ein solcher Impfzwang nach Ihrer Auffassung bei einem einzigen vom statistischen Bundesamt dokumentierten Todesfall im gesamten Bundesgebiet verhältnismäßig?

Wir müssen in Deutschland mehr tun, um Masern, Mumps, Röteln und andere Infektionskrankheiten, für die es einen Impfschutz gibt, endlich auszurotten. Bis Mitte Juli 2019 wurden in Deutschland bereits 457 Masernfälle, davon etwa die Hälfte bei Erwachsenen, gemeldet. Es besteht also Handlungsbedarf. Unser Ziel ist es deshalb, die Impfquoten zu erhöhen. Wir schlagen deshalb ein Bündel von Maßnahmen mit Augenmaß vor. Neben der Erweiterung niederschwelliger Impfangebote wollen wir zeitnah einen digitalen Impfpass einführen, der mittels einer Erinnerungsfunktion dafür sorgt, dass die Menschen jederzeit einen Überblick über ihren persönlichen Impfstatus und ihre notwendigen Impfungen haben. In dem digitalen Impfpass sollen die aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Instituts sowie Informationen der BZgA abrufbar sein. Dieses Maßnahmenpaket soll diejenigen erreichen, die grundsätzlich impfwillig sind, aber aus verschiedenen Gründen bestimmte Impfungen noch nicht erhalten haben.

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Masernschutzgesetzes greift allerdings zu kurz, denn er berücksichtigt nur Masern und nicht die anderen Infektionskrankheiten, gegen die es Impfstoffe gibt. Außerdem müssen wir stärker die gutwilligen Ungeimpften erreichen. So fehlt vielen nach 1979 Geborenen die zweite Masernimpfung. Das wollen wir im parlamentarischen Verfahren angehen. Außerdem wollen wir erreichen, dass mehr über den Nutzen von Schutzimpfungen aufgeklärt wird.

2. Wie bewerten Sie den fehlenden Wirksamkeitsnachweis der Masernimpfung (es ist lediglich in einigen Fällen der Antikörpertiter feststellbar, eine sichere Immunität nicht)? Es treten bis heute bei Epidemien stets Erkrankungen bei zweifach geimpften Personen auf.
3. Setzen Sie sich für den Gesundheitsschutz aller Kinder ein, indem es aktiv geimpfte Kinder befristet vom Kindergartenbesuch ausschließt? Maserngeimpfte Kinder sind nachweislich Ausscheider des vermehrungsfähigen Impfvirus.

Auf diese Fragen kann ich Ihnen leider keine Antwort geben, da die von Ihnen gemachten Aussagen nicht den wissenschaftlich-medizinischen Fakten entsprechen. Ihre Argumente wurden an verschiedenen Stellen entkräftet, unter anderem bei der ARD, die sich medizinisches Fachwissen dazu geholt hat: https://www.tagesschau.de/faktenfinder/impfpflicht-113.html

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann, MdB