Martin Heilig
Martin Heilig
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Heinz E. •

Frage an Martin Heilig von Heinz E. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Heilig,

bitte teilen Sie mit, ob und wie Sie Ihren Einfluss zur Erreichung der einzelnen Ziele (hier: Kurzfassung) in Ihrem möglicherweise künftigen politischen Wirkungsbereich geltend machen wollen - vielen Dank – Der Arbeitskreis Elektrosmog Agenda 21 Würzburg

1. Aufklärungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen - vor allem in Schulen.
2. Aufklärung der Bevölkerung über mögliche Gesundheitsgefährdungen durch kabellose Funktechnologien.
3. Genehmigungspflicht für alle Mobilfunksendeanlagen; keine Anlagen im Umfeld von Kindergärten, Schulen, Altenheimen und Krankenhäusern sowie anderen sensiblen Bereichen.
4. Keine Errichtung und Installation von weiteren Mobilfunksendeanlagen sowie keine Aufrüstung bestehender Einrichtungen, weil das Angebot besonders auf die Käuferschicht der Kinder und Jugendlichen abzielt.
5. Reduzierung und Minimierung der Leistung von Mobilfunksendeanlagen auf das erforderliche Mindestmaß.
6. Entwicklung einer Mensch, Tier und Umwelt schonenden, durch unabhängige Wissenschaftler nachgewiesenen ungefährlichen Elektro- und Mobilfunktechnologie.
7. Neufestsetzung der Grenzwerte nach baubiologischen Richtwerten für den Schlaf - und Arbeitsbereich.
8. Beweislastumkehr
9. Verbot der Betriebsbereitschaft von Mobilfunktelefonen und vergleichbaren Technologien in öffentlichen Verkehrsmitteln, Gebäuden und Veranstaltungsräumen.
10. Meldepflicht der Immobilieneigentümer über Besitz und Betrieb einer funktechnischen Einrichtung.
11. Förderung und Durchsetzung einer Industrie unabhängigen Forschung, deren wissenschaftliche Studien bei der Errichtung, dem Betrieb und der Weiterentwicklung dieser Technologie berücksichtigt werden.
12. Amtliche medizinische, technische, biologische Untersuchungen und Studien bei signifikanten Häufungen von Krankheits- und Todesfällen ggf. Abschaltung der Technologie.
13. Haftung des Betreibers und des Grundstückseigentümers – Nachweis des Versicherungsschutzes.

Martin Heilig
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Ehrhardt

zu Ihre Frage möchte ich Ihnen folgendes antworten:

Viele Menschen in Deutschland sind davon überzeugt, dass Strahlen aus Mobilfunkanlagen gesundheitsschädlich sind. Bisher konnte eine gesundheitsschädliche Wirkung nicht zweifelsfrei festgestellt werden, so dass ein Verbot der Technologie derzeit nicht möglich ist. Daran muss auch ich mich halten. Um die mögliche Gefahr aus Strahlenbelastungen für alle in der Bevölkerung möglichst niedrig zu halten, plädiere ich dafür, die bestehenden Grenzwerte weiter zu senken, und hoffe, damit die Industrie zur Entwicklung von strahlungsärmeren Geräten zu motivieren. Dazu zählen, wie Sie wissen, ja nicht nur Mobiltelefone und ähnliches, sondern auch DECT-Telefone und Babyphone.
Ansonsten empfehle ich, vor Ort die geltenden Bauvorschriften kreativ auszulegen, um die Installierung zusätzlicher Anlagen zu verhindern oder zumindest zu verzögern (siehe Höchberg). Insgesamt sollten die Kommunen aber darauf achten, dass innerhalb des Ortes die Strahlenbelastung etwa gleichmäßig und möglichst niedrig ist, auch wenn dies die Genehmigung mehrerer Sendestationen bedeutet. Es kann meiner Meinung nach nämlich nicht richtig sein, dass einzelne Anlagen mit besonders hoher Leistung betrieben werden, um ein großes Gebiet mit Empfang abzudecken, und ein Teil der Bevölkerung eine relativ hohe Strahlung abbekommen kann, um ein Randgebiet mit der notwendigen Leistung abzudecken. Ich sehe hier auch eine Verantwortung für die Kommunen, über die Grenzen ihres Gebietes hinaus mit anderen zusammen zu arbeiten.
Ich halte es derzeit nicht für sinnvoll, Haftungsregelungen für die Betreiber von Anlagen, Vermieter etc. zu installieren, da die Strahlenbelastung als klarer und alleiniger Krankheitsauslöser nicht nachzuweisen ist. Da Funktechnologie aus unserem Leben aber nicht mehr einfach wegzudenken ist, ist auch ein Verbot in Veranstaltungsräumen nicht so einfach durchzuführen. Um Menschen, die sensibel auf Strahlenbelastungen reagieren, zu schützen, sollten aber selbstverständlich Ruheräume, handyfreie Zonen etc. in öffentlichen Verkehrsmitteln, Behörden usw. eingerichtet werden.

Des weiteren möchte ich mich noch dafür entschuldigen, dass ich Ihre Fragen aus Zeitmangel nicht einzeln, sondern zusammenfassend beantwortet habe. Genauere Auskünfte gebe ich ihnen gerne nach der Wahl.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Heilig