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Martin Gerster
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Frage von Heinz H. •

Frage an Martin Gerster von Heinz H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gerster,

ich verwahre mich gegen Ihre Unterstellung und möchte gerne auf - sachlicher Ebene - drei weitere Fragen stellen:

1. Wie stehen Sie zum aktuell diskutierten Komplex der Überhangmandate?

2. Wie genau erfolgt bei Ihnen die Auswahl für die jeweilige Liste? Welche Kritierien sind dafür relevant? Ich weiß von der CSU, dass die "Verdienste" sehr wohl gewürdigt werden und diese eigentlich die einzigen wirklichen Kriterien sind.

3. Begrüßen Sie die heutige Entscheidung des BvG bezüglich des Lissabon-Vertrages oder sehen Sie diesen als zu starken Eingriff in die staatliche Souveränität Deutschlands?

Ich möchte auch anmerken, dass ich mich nicht nur auf eine Seite verlasse, sondern jede Information kritisch hinterfrage. Deshalb habe ich auch z.B. Herrn Dr. Haug persönlich angeschrieben. Sie können sich ja denken, dass dieser sich in seiner Antwort nicht so sieht, wie sie ihn darstellen. Gleiches gilt für Herrn Prof. von Arnim.

Aber ist schon erstaunlich, dass sich ein Wähler nun anscheinend rechtfertigen muss, wenn er einem Volksvertreter Fragen stellt.

Trotzdem wäre ich sehr daran interessiert, dass Sie mir auch die übrigen Fragen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Herrmann

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Herrmann,

nochmals vielen Dank für Ihre neuerliche Anfrage. Gleich vorweg: Mir ist nicht daran gelegen, Ihnen persönlich irgend etwas zu unterstellen. Ich freue ich mich sogar, dass Sie sich für meine Positionen als Abgeordneter interessieren, obwohl ich ja gar nicht in Erlangen zur Wahl stehe. Sie müssen allerdings auch verstehen, dass ich stutzig werde, wenn ich zunächst auf das Wirken einer KKR-ähnlichen Struktur in Ihrer Nähe angesprochen werde und mir dann KRR-Chef Dr. Haug als "renommierter Bürgerrechtler" angepriesen wird. Gerne glaube ich Ihnen, dass Herr Haug sich anders sieht, als ich das angesichts seiner - aus meiner Sicht - völlig abstrusen staatsrechtlichen Thesen tun muss. Ich lege zudem Wert auf die Feststellung, dass ich weder von Ihnen noch von irgendjemandem, der sich mit einer Frage an mich wendet, eine Rechtfertigung verlange oder verlangt habe. Damit Portale wie abgeordnetenwatch.de funktionieren können, ist es mir jedoch wichtig, allen etwaigen Tendenzen vorzubeugen, Abgeordnete mit sektiererischem "Spam" zu überfluten und entsprechende Manöver auch dort offen zulegen, wo der Moderationskodex der Plattform nicht greift.

Zu Ihren Fragen:

1. Die Gründe, aus denen das Bundesverfassungsgericht das System der Überhangmandate für verfassungswidrig erklärt hat, sind absolut nachvollziehbar. Eine Verfälschung des Wählerwillens durch Überhangmandate - wie im Falle der Nachwahl in Dresden bei der BT-Wahl 2005 - ist sicherlich nicht im Sinne unserer Rechtsordnung.

2. Wenn die Dinge in der CSU so liegen, wie Sie es schildern, wirft das auf die Christsozialen kein gutes Licht. Die baden-württembergische SPD handhabt die Listenfindung grob wie folgt: Der Landesvorstand erarbeitet einen Vorschlag, über den dann auf einem Listenparteitag abgestimmt wird. Die vorgeschlagene Liste berücksichtigt dabei u.a. folgende Kriterien: Zunächst einmal wird ein "Reißverschlussystem" zwischen Männern und Frauen angestrebt, wenn also Platz 1 und 3 mit Männern besetzt sind, gehen Platz 2 und 4 an eine Frau usw. Zweitens gilt es, die vier Regierungsbezirke (Nord- und Südwürttemberg/Nord- und Südbaden) fair zu berücksichtigen, wobei die unterschiedliche Mitgliederstärke der Partei in den einzelnen Teilregionen einfließt. Schließlich versucht man, auch die unterschiedlichen inhaltlichen Strömungen, die es innerhalb der Partei gibt, in angemessener Weise zu integrieren. So werden die Probleme, eine für die Delegierten akzeptable Reihung der Kandidatinnen und Kandidaten zu finden, im Vorfeld minimiert. Dass besonders populäre und erfahrene Kandidatinnen innerhalb der so vorstrukturierten Reihung in der Regel die besseren Listenplätze erhalten, liegt in der Natur der Sache.

3. Auch diese Entscheidung der Karlsruher Verfassungsrichter begrüße ich vorbehaltlos, da mir sehr daran gelegen ist, die Einflussmöglichkeiten der nationalen Parlamente auf die Fortentwicklung der EU zu erhalten bzw. zu stärken. Zumindest so lange, bis die Entscheidungskompetenzen des EU-Parlaments deutlich erweitert werden, was derzeit wohl eher Zukunftsmusik ist.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Gerster

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