(...) Liegt eine besondere Härte vor, dann ist der Verweis auf einen vorgezogenen Rentenbezug nicht zulässig. Dies gilt beispielsweise für Menschen, die als sogenannte "Aufstocker" zu ihrem Arbeitseinkommen ergänzend Arbeitslosengeld II bekommen. Es wäre meiner Meinung nach falsch, die Menschen für einen niedrigen Lohn in Haftung zu nehmen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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