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Frage von Joachim H. •

Frage an Martin Dörmann von Joachim H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Dörmann,

gerade lese ich einen Beitrag in den Potsdamer Neuesten Nachrichten, daß die EU weitere Ansiedlungen von Ausländern, wohl hauptsächlich Afrikaner, in den EU-Mitgliedsstaaten plant.
Hier dieser Zeitungsartikel dazu: http://www.pnn.de/fragen-des-tages/211508/

Sie kennen sicherlich die unhaltbaren Zustände in vielen Schulen, nicht nur in Köln mit extrem hohem Ausländeranteil unter Kindern und Jugendlichen. Selbst die Wahlergebnisse spiegeln die Zustände wider, eingebürgerte Zuwanderer, oft mit Doppelpass, wählen mehrheitlich die linken Parteien. Hier der Bericht dazu http://www.shortnews.de/start.cfm?id=785005

Duisburg kippt um:
http://www.youtube.com/watch?v=ah-DTDjohHQ&eurl=http%3A%2F%2Fgesamtrechts%2Ewordpress%2Ecom%2F&feature=player_embedded#t=445

Ausländeranteil in München bereits 2005 298 000:
http://www.focus.de/politik/deutschland/23-8-prozent_aid_102234.html

80% Migrantenanteil in Schulen
http://www.ghs-ostheim.de/index.php?section=13&category=Pressespiegel&page=122

(Das wissen Sie als Bundestagsabgeordneter sicherlich. Für Abgeordnetenwatch.de sind meine Fragen aber nur dann zulässig, wenn ich Beispiele aufführe, die eigentlich jeder kennt; sonst weigern sie sich, meine Fragen hier einzustellen)

Meine Fragen nun dazu, ist es jetzt nicht genug? Haben wir die Grenze der Belastbarkeit nicht längst erreicht? Können wir weitere Zuwanderungen verkraften?

Wenn die EU nun dieses Ansiedlungsprogramm (siehe erster Link) beschließt, das ein Eingriff in unsere Souveränität bedeutet, muß in diesem konkreten Fall nicht die Anwendung des Begleitgesetzes zum EU-Reformvertrag zwingend einsetzen?

Müssen jetzt nicht die Volksvertreter im Bund, den Ländern und im Bundesrat durch Abstimmungen eine eindeutige Entscheidung treffen?

Wenn sie den Plan der EU ablehnen, hat die EU dann dennoch die Möglichkeit diese Ansiedlungspolitik auch in Deutschland durchzusetzen?

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Hahn

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hahn,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Europäische Union hat seit 1999 die Kompetenz, Einwanderung und Asyl zu regeln. Der EU-Kommissar Jacques Barrot, der innerhalb der Kommission für Freiheit, Sicherheit und Justiz zuständig ist, hat die Einrichtung eines "Gemeinsamen Neuansiedlungsprogramms der EU" vorgeschlagen, wie es bereits aus dem von Ihnen zitierten Artikel hervorgeht. Mit diesem Programm soll die Neuansiedlung von Flüchtlingen innerhalb der EU zu einem effizienten Instrument des Flüchtlingsschutzes ausgestaltet und eine engere politische und praktische Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten hergestellt werden.

Bei dieser Initiative geht es außerdem ausschließlich um die Neuansiedlung von Flüchtlingen aus Drittstaaten in einem EU-Mitgliedstaat. Weltweit lebt die überwiegende Mehrheit der Flüchtlinge außerhalb der EU in Entwicklungsländern in Asien und Afrika. Die EU-Kommission weist darauf hin, dass unter den Flüchtlingen viele besonders schutzbedürftige Personen, insbesondere Kinder und allein stehende Frauen mit Kindern sind. Die meisten der Flüchtlinge würden am liebsten in ihr Herkunftsland zurückkehren, aber für einige ist eine Neuansiedlung die einzige Lösung, weil sie weder in ihr Heimatland zurückkehren können noch ihre Sicherheit im Drittland gewährleistet ist.

Das genannte Resettlement Programm der EU-Kommission sieht in der vorgestellten Fassung vor, den Mitgliedstaaten frei zu stellen, ob sie sich an der Neuansiedlung beteiligen und wie viele Flüchtlinge sie gegebenenfalls neu ansiedeln wollen. Grundsätzlich macht sich die SPD-Bundestagsfraktion für europa- und weltweite "Resettlement"-Programme stark.

Im Übrigen ist die Zahl der in Deutschland gestellten Asylanträge über die vergangenen Jahre hinweg betrachtet deutlich zurückgegangen: In Deutschland erreichte die Zahl der Antragstellungen 1993 mit offiziell 438.181 ihren Höhepunkt; 2008 waren es 22.085. In Europa (damalige EU, die nur aus 15 Mitgliedstaaten bestand) wurden 1992 noch 670.000 Asylanträge gestellt. Im Jahr 2008 waren es 240.000 Anträge. Vor allem wegen der auf EU-Ebene und in Koordination der EU getroffenen verstärkten Maßnahmen ist es kaum noch möglich, Europa zu erreichen. Dafür sind u.a. ein Ausbau der Visa-Bestimmungen, aber auch die zunehmende Überwachung der Außengrenzen unter Koordination der Grenzschutzagentur Frontex verantwortlich. Zur Aufnahme derjenigen, die bei uns Asyl bzw. die Anerkennung als Flüchtling beantragen, ist Deutschland völkerrechtlich verpflichtet. Hierbei handelt es sich nicht um einen Gnadenakt.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Dörmann, MdB