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Martin Dörmann
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Frage von Kai P. •

Frage an Martin Dörmann von Kai P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Dörmann,

Ich schaue in diesen Minuten den Wahlparteitag der SPD bei Phönix, und Herr Steinmeier sprach das Thema Mindestlöhne an. Nun musste ich gerade eben im Spiegel feststellen, das die Reinigungsfirma die für den Bundestag zuständig ist (B+K) einen Hungerlohn von 3,56€ pro Std zahlt. Die Geschäftsführung erdreistet sich sogar zu sagen, das die Putzkraft ihr Einkommen auch mit Flaschenpfand aufbessern könnte.

Den Artikel finden sie hier: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,630324,00.html

Sollte der Bundestag nicht Aufträge an die ausstellen die sich verpflichtet fühlen auch einen Mindestlohn zu zahlen? Es tut dem Bundestag bestimmt nicht weh einer SOZALEN Firma die SOZIALE Tarife zahlt den Zuschlag zu erteilen.

Als Bürger der Bundesrepublik Deutschland hoffe ich das man diesen Umstand in der Partei vielleicht mal anspricht, und diese abzockerei, gerade im Bundestag vielleicht mal abstellt und die Arbeit an Firmen abgibt die Sozial kompetent sind.

Mit freundlichen Grüßen

Portrait von Martin Dörmann
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Patelschick,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich stimme mit Ihnen überein, dass ein Stundenlohn von 3,56 Euro in keiner Weise akzeptabel ist.

Genau aus diesem Grund tritt die SPD für einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 7,50 Euro ein, in Übereinstimmung mit den Forderungen der Gewerkschaften.

Was die von Ihnen genannte Firma angeht: Es ist richtig, dass der Bundestag mit dieser Reinigungsfirma einen Vertrag abgeschlossen hat, jedoch gerade nicht zu dem oben genannten Lohn. Vielmehr müssen die Angestellten nach dem für Berlin seit März 2008 geltenden allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag für die Gebäudereinigung einen Stundenlohn in Höhe von 8,15 Euro bzw. für die Glas- und Fensterreinigung 10,80 Euro erhalten. Die Einhaltung des Rahmentarifvertrags kann allerdings nicht durch den Bundestag selbst geprüft werden, sondern wird den Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes entsprechend durch den Zoll überwacht.

Die Vergabe von Aufträgen durch den Bundestag erfolgt nach strengen vergabe- und haushaltsrechtlichen Vorgaben im Rahmen einer Ausschreibung. Durch Anerkennung der Leistungsbeschreibung des Bundestages werden die sich bewerbenden Firmen zur Tariftreue und somit zur Zahlung des genannten tariflichen Stundenlohns verpflichtet.

Die Ablehnung eines Unternehmens wegen dessen Lohnpolitik in anderen Bereichen ist nicht zulässig. Auch haben wir seitens der SPD keinen direkten Einfluss auf das Unternehmen, seine Lohnpolitik an anderer Stelle zu ändern.

Gerade deshalb ist es so wichtig, dass die SPD sich mit ihrer Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn durchsetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Dörmann, MdB