Hallo Herr Distler, können nach der geplanten Änderung des Gebäudeenergiegesetzes ab Januar 2024 weiterhin Holzöfen in privaten Gebäuden betrieben werden können? Gemein sind konkret "Schwedenöfen".
Sehr geehrter Herr K.,
sollte es sich bei Ihrem Schwedenoffen um eine klassische Einzelraumfeuerstätte handeln, können Sie diese weiter betreiben. Einzelraumfeuerstätten gelten nicht als Heizungsanlagen. Der Ofen darf weiter benutzt werden, sofern er auch die Anforderungen der 2.Stufe der 1. BImschV einhält.

