(...) Die Berliner Bäder Betriebe sind eine Anstalt öffentlichen Rechts, die Standorte gehören dem Land Berlin. Der gesetzliche Rahmen für den Betrieb dieser öffentlichen Anstalten wie auch das Sommerbad Pankow ist durch das Gesetz über die Anstalt öffentlichen Rechts Berliner Bäder-Betriebe (BBBG) geregelt. Nach §12 könnte hier die Bezirksverwaltung zum Beispiel nach Beschluss einer Bezirksverordnetenversammlung im regionalen Beirat des Vorstands der Berliner Bäderbetriebe konkrete Vorschläge zur Änderung der Öffnungszeiten oder Gestaltung der Finanzierung machen. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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