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Martin Brunnhuber
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Frage von Christian H. •

Halten Sie das Anrechnen des fiktiven Partnereinkommens immer noch für Verfassungskonform? Werden dieses Jahr wieder alle Widersprüche gegen die Besoldung abgelehnt (Bürokratieabbau?)?

Sehr geehrter Herr Brunnhuber,

am 16.04.2024 wurde eine Anfrage bezüglich Anrechnung Partnereinkommen, etc. gestellt.

Nun gab es gestern, 18.011.2025, im Landtag von NRW eine Ausschusssitzung. Dazu wurden zwei ehemalige Bundesverfassungsrichter gehört. Im Prinzip haben beide mein Anliegen vom 16.04.2025 an Sie bestätigt.

Dies waren im Grundsatz sich einig, zum einen das ein hinzurechnen eines Partnereinkommens diskriminierend für den Lebenspartner ist (Verstoß GG) und das dieses Partnereinkommen kein Bestandteil der Besoldung darstellen kann. Zudem wurde der Zusammenhang Besoldung und Streikrecht näher erläutert.

Es besteht ein beamtenrechtlich geregelte unmittelbare Rechtsverhältnis zwischen dem Dienstherrn als juristische Person des öffentlichen Rechts und dem jeweiligen Beamten vorliegen.

Ergänzend zu Fragen oben:

Warum werden in Nordbayern Widersprüche 2024 beschieden und in Südbayern passiert gar nichts?

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