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Dr. Martin Brunnhuber
aus den Eingaben im Ausschuss lässt sich Ihre Befürchtung nicht bestätigen. Ich bin Ihnen jedoch sehr dankbar für die Fragestellung und ich werde weiterhin darauf achten, ob es zu einem überproportionalen Anstieg der Petitionen mit dieser Thematik ergeben.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in den genannten Beschlüssen ist es Teil des weiten Gestaltungsspielraums des Besoldungsgesetzgebers, die Bezugsgröße für die Bestimmung der orts- und familienbezogenen Bezügebestandteile an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.
nach langem Ringen haben wir gemeinsam mit den Verbänden für den Nachtragshaushalt zusätzliche Gelder für Stellenhebungen in den von Ihnen genannten Bereichen erreichen können.
ich habe jetzt seit einem Jahr die von Ihnen geschilderte Widerspruchsflut beobachtet. Meiner Einschätzung nach bestätigt sich Ihr Verdacht hier nicht, dass es zu erheblichem Unmut in der Beamtenschaft gekommen ist.