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Marlies Volkmer
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Frage von Sebastian S. •

Frage an Marlies Volkmer von Sebastian S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dr. Volkmer,

vielen Dank, dass Sie die Fragen unserer Syndikusanwältin so schnell beantwortet haben. Die Tatsache, dass die SPD z.Zt. nicht in Regierungsverantwortung ist, hat sich in weiten Kreisen der Bevölkerung herumgesprochen. Wir sind auch über die Tatsache informiert, dass die SPD das von den Regierungsparteien eingebrachte AMNOG abgelehnt hat. Die Frage ist jedoch, ob es sich die SPD - Fraktion als Oppositionspartei so einfach machen kann, mit dem Finger nur auf die Koalitionsfraktionen und das BMG zu zeigen. Das Gesetz soll am 17.12.2010 im Bundesrat zur Abstimmung kommen.

1. Was unternehmen die SPD und die SPD regierten Länder, um zu erreichen, dass das AMNOG und deren ´"Omnibus-Regelungen" zu § 69 Abs. 2 SGB V in den Vermittlungsausschuss kommt?

2. Wird die SPD - Fraktion von ihrer Möglichkeit Gebrauch machen, gegen das AMNOG beim Bundesverfassungsgericht zu klagen?

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Stegmaier

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Stegmaier,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die SPD hat das AMNOG und damit die von Ihnen angesprochene Regelung abgelehnt. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Es ist daher nicht möglich, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Dieser kann nur dann einberufen werden, wenn ein zustimmungspflichtiges Gesetz mehrheitlich von der Länderkammer abgelehnt wird.

Das Instrument der Verfassungsklage ist ein scharfes Schwert, das wohlüberlegt und nur in besonderen Ausnahmefällen von Angehörigen der Legislative eingesetzt werden sollte. Ich gehe momentan nicht davon aus, dass es von Seiten der SPD zu einer Verfassungsklage gegen das AMNOG kommt.

Mit freundlichen Grüßen

Marlies Volkmer