(...) Mit Änderungsverordnung vom 11.04.2011 (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 351/2011) wurden die Höchstwerte an die genannten japanischen Grenzwerte angepasst. Die Anpassung diente dazu, dass die von den japanischen Behörden vor der Ausfuhr durchgeführten Kontrollen und die bei der Einfuhr in die EU durchgeführten Kontrollen einheitlich sind. (...)
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