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Markus Kurze
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Frage von Corina K. •

Frage an Markus Kurze von Corina K. bezüglich Medien

Guten Tag,
ich habe mir das Interview auf NDR angesehen und nun meine Frage dazu:
Sie finden, dass zu hohe Löhne und Pensionen gezahlt werden in den öffentlich rechtlichen Sendern und sie wollen den ostdeutschen Bürger damit nicht belasten. Das finde ich an sich ehrenwert. Sind sie selbst auch bereit den Bürger zu entlasten und das nicht nur von den Intendanten und Angestellten des ÖRR zu verlangen. Abgeordnete z.B. müssen nicht in die Rentenvericherung einzahlen und die Pension und das Gehalt wird vom Bürger finanziert. Das ist doch ebenso unsolidarisch und dem Bürger nicht zumutbar. Wie stehen sie dazu?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Köhler,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mit unserer Kritik an den Gehaltsstrukturen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stützen wir uns auf den 22. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Seit Jahren übt die KEF Kritik an der Umschichtung aus Programmmitteln in das Personal. Diese Lohnsteigerung wirkt sich zu Lasten des Programms aus. Das Gehaltsgefüge ist im Vergleich mit dem öffentlichen Sektor deutlich erhöht, zur privaten Medienwirtschaft leicht über dem Durchschnitt und mit der allgemeinen Wirtschaft vergleichbar.
Einer Auflistung der ARD zufolge verdiente der ARD-Chef zuletzt 395 .000 Euro im Jahr, der Intendant des Bayerischen Rundfunks, Ulrich Wilhelm, immer noch 388 .000 Euro. Die Bezüge von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier betrugen 2019 insgesamt 327. 000 Euro. Bei allem Respekt vor der Arbeit der Intendanten, ein solches Lohnniveau ist keinem Beitragszahler wirklich erklärbar.

Die Grundentschädigung für Abgeordnete des Landtages Sachsen-Anhalt wurde auf Höhe der Endstufe des Grundgehalts eines Amtsrichters festgelegt. Diese Grundentschädigung muss der Abgeordnete auch beim Finanzamt versteuern.
Sie wird jeweils zum 1. Juli eines Jahres auf der Grundlage der Entwicklung der Bruttoeinkommen von abhängig Beschäftigten in Sachsen-Anhalt angepasst. Maßstab für die Anpassung ist die Veränderung des Nominallohnindexes für Sachsen-Anhalt.

Um Ihre Frage zu beantworten: „Sind sie selbst auch bereit den Bürger zu entlasten…“:
Meine Bereitstellung von Sparmaßnahmen für die Bürger an uns Abgeordnete habe ich bereits im Landtag von Sachsen-Anhalt durchgesetzt.
Ich habe für die CDU-Landtagsfraktion die Parlamentsreform maßgeblich mit gestaltet und wir haben u.a. die Änderung des Wahlgesetzes vorgenommen. Hier wurde u.a. die Anzahl der Wahlkreise um zwei Stück verkleinert (die Anzahl der Abgeordneten sinkt von 87 auf 83 Personen). Dies führt zu Einsparungen von ca. 4 Millionen Euro in der siebten und weitere 4 Millionen Euro in der achten Wahlperiode.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mich nicht zu den Bezügen der Abgeordneten im Landtag von Thüringen äußern kann.

Sehr geehrte Frau Köhler, ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit Ihr Anliegen beantworten konnte und wünschen Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit.

Bleiben Sie Gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Markus Kurze

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