
(...) Die von Ihnen angesprochenen berufsständische Versorgungswerke sind Sondersysteme, die für die kammerfähigen Freien Berufe der Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, und vieler weiterer Berufe, die Pflichtversorgung bezüglich der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung sicherstellen. Sie können auf eine fast 90 jährige Tradition zurückblicken. (...)