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Mark Helfrich
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Frage von Claudia D. •

Frage an Mark Helfrich von Claudia D. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Helfrich,

aufgrund des geplanten zukünftigen Impfzwangs, interessiert es mich, wie Sie als junger Vater zu dem neuen Gesetzentwurf stehen ?

Ihnen ist Folgendes wichtig - ich zitiere..."dass Familien ihr Leben individuell und selbstbestimmt gestalten können. .... Das weiß ich nicht zuletzt aus eigener Erfahrung als junger Vater.."

Mit der Umsetzung des vorliegenden Gesetzentwurfs zum Thema Masernimpfung, wird uns leider das individuelle und selbstbestimmte Familienleben genommen, unsere Grundrechte dermaßen eingeschränkt.
Wie werden Sie Ihre politischen Ziele hinsichtlich der Familien mit dem bevorstehenden Impf-Zwang vereinbaren können ?
Das Gesetz ist aus meiner Sicht ein unverhältnismäßiger und sachlich nicht begründbarer Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und in das Elternrecht auf Pflege und Erziehung.

Da jährlich weit weniger Menschen an Masern sterben als an Grippe, ist mir diese Unverhältnismäßigkeit (die Grundrechte meiner Kinder auf körperliche Unversehrtheit einzuschränken) sehr unsympathisch.

Auf eine Stellungnahme Ihrerseits freue ich mich.

Vielen Dank

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau D.,

Ihrer Nachricht entnehme ich, dass Sie grundsätzliche Bedenken gegen die Masernschutzimpfung haben.

Erlauben Sie mir zunächst eine persönliche Anmerkung. Meine Meinung zur Masernimpflicht basiert auf einer ganz privaten Erfahrung: Nach der Geburt unseres Sohns hätte meine Frau mich gern mit ihm in den Sitzungswochen besucht. Da aber damals in Berlin die Masern grassierten und der Kleine noch nicht geimpft werden konnte, haben wir uns schweren Herzens entschieden, das Risiko nicht einzugehen. Sicherlich, ein kleines Beispiel, aber es zeigt, dass Impfen keine rein private Entscheidung, sondern immer auch ein Stück gesellschaftliche Verantwortung ist.

In meinen Augen sollte es für Eltern selbstverständlich sein, das eigene Kind und andere durch Impfungen vor gefährlichen Krankheiten zu bewahren. Das hat lange gut und eigenverantwortlich funktioniert. Wenn nun fast besiegt geglaubte Krankheiten durch die Verweigerungshaltung zu vieler wieder auf dem Vormarsch sind, muss der Gesetzgeber handeln.

In Ihrer Nachricht äußern Sie verfassungsrechtliche Bedenken (Verstoß gegen die Grundrechte) im Zusammenhang mit dem Masernschutzgesetz. Mit der bußgeldbewehrten Vorgabe, nach der bestimmte Personen einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern aufweisen müssen, erfolgt ein mittelbarer Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG.

Allerdings ist dieser Eingriff mit dem verfolgten öffentlichen Ziel des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt. Auch wird durch den mit einer Impfpflicht einhergehenden Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit der Wesensgehalt des Grundrechts nicht angetastet, da die Zielsetzung eines solchen Eingriffes gerade die Erhaltung der Unversehrtheit ist (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. Juli 1959, Rn. 18, juris). Zudem hat der Staat eine aus Art. 2 GG abgeleitete Schutzpflicht auch denen gegenüber, die sich (noch) nicht selbst vor Maserninfektionen schützen können.

Die Selbstbestimmung ist ein hohes Gut. Allerdings ist jeder Mensch Mitglied eines Gemeinwesens. Seine Freiheit endet da, wo sie die Freiheit anderer einschränkt. Bei gefährlichen übertragbaren Krankheiten steht der Schutz der Allgemeinheit über dem Anspruch des Einzelnen auf Autonomie.

Daher bin ich davon überzeugt, dass das Masernschutzgesetz im Einklang mit Art 2 Grundgesetz steht.

In der Diskussion wird auch oft die Verletzung des Elterngrundrechts aus Art. 6 Abs. 2 GG durch die Impfpflicht gerügt. Insoweit ist schon fraglich, ob sich eine Entscheidung der Eltern gegen die Impfung überhaupt innerhalb der Grenzen des Elterngrundrechts bewegt. Daran bestehen aufgrund der Tendenz des Bundesgerichtshofes (BGH), die Impfung als Teil des Kindeswohls zu betrachten und daraus folgend unter bestimmten Voraussetzungen im Zweifelsfalle den die Impfung bejahenden Elternteil allein entscheiden zu lassen, erhebliche Zweifel (BGH, Beschluss XII ZB 157/16 vom 3. Mai 2017). Im Übrigen ist davon auszugehen, dass die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz durch das Bundesverfassungsgericht abschließend geklärt werden muss.

Allerdings gilt: Auch wenn eine allgemeine Impfpflicht gegen Masern von Karlsruhe nicht beanstandet werden sollte, so muss ihre Notwendigkeit anhand medizinisch wissenschaftlicher Erkenntnisse in regelmäßigen Abständen überprüft werden.

Mit freundlichen Grüßen
Mark Helfrich

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