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Mark Helfrich
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Frage von stephan k. •

Frage an Mark Helfrich von stephan k. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Helfrich,

finden Sie, dass auch bei schwierigen juristischen Verhältnissen geduldet werden kann, dass Betrüger mit ihrem öffentlich bekannten Steuerraub durchkommen?
Sollte die CDU nicht zur Wahrung ihrer Glaubwürdigkeit und zum Schutz des Rechtsstaates auf schnelle und schonungslose Aufklärung sowie auf Rückzahlung "legal" geraubter Gelder bestehen?
Wie wollen Sie als Vertreter der CDU dem Bürger verständlich machen, dass hier Milliarden gestohlen werden, für Renten, Pflege, Kitas, Polizei und Justiz die Gelder aber knapp sind?

Mit freundlichem Gruß

Stephan Klose

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Klose,

vielen Dank für Ihre Nachricht, mit der Sie auf die Cum-Ex-Geschäfte Bezug nehmen. Meiner Meinung nach dienen Aktiengeschäfte wie Cum-Ex dazu, den Fiskus und damit ehrliche Steuerzahler/innen zu schädigen. Das ist zunächst zutiefst unmoralisch. Man muss auch kein Steuerexperte sein, um zu verstehen, dass es darüber hinaus ungesetzlich, eine Steuer, die einmal gezahlt wurde, zweimal erstattet zu bekommen. Das ist Steuerbetrug und rechtswidrig.

Das hat auch der Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages im Jahr 2017 festgestellt. Der Deutsche Bundestag hat diesen im Februar 2016 zu den Cum-Ex-Geschäften eingesetzt. Ziel war es zu untersuchen, ob und wie in größerem Ausmaß beim Handel mit Aktien um den Dividendenstichtag mehrfach Kapitalertragsteuer erstattet wurde, obwohl diese nur einmal gezahlt wurde. Im Mittelpunkt stand auch die Frage nach der Verantwortung des Bundes. Die wesentlichen Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Die Steuer- und Justizbehörden müssen und dürfen bei Cum-Ex-Geschäften umfassend ermitteln. Das tun sie auch schon. Die Staatsanwaltschaften und die Gerichte in Wiesbaden, Frankfurt, Köln und Düsseldorf ermitteln auf Hochtouren. Die Profiteure der Cum-Ex-Geschäfte werden zur Rechenschaft gezogen. Das Bundesfinanzministerium hat aktuell mitgeteilt, dass es 418 Verdachtsfälle mit einem Volumen von circa 5,7 Milliarden Euro gibt. Diese Zahl ist verifiziert. Davon sind 2,4 Milliarden Euro mittlerweile zurückgezahlt bzw. gar nicht ausgezahlt worden; denn in Verdachtsfällen findet diese Auszahlung nicht statt. Es wird weitere Steuerrückforderungen geben. Gleichwohl ist es viel Steuergeld, das dem Staat verloren gegangen ist. Allerdings sind die aktuell von den Medien genannten 31 Mrd. Euro an Schaden in Deutschland bzw. 55 Mrd. Euro europaweit in keiner Weise nachgewiesen oder verifiziert. Die Zahlen beruhen vielmehr auf hypothetischen Rechenmodellen der Universität Mannheim.

Die Arbeit des Untersuchungsausschusses hat zudem den Vorwurf widerlegt, dass das Bundesfinanzministerium mit dem Jahressteuergesetz 2007 Cum-Ex-Geschäfte über das Ausland legalisiert habe. Das Gleiche gilt für den Vorwurf, dass das Bundesfinanzministerium und das Bundeszentralamt für Steuern die Fälle zu zögerlich aufgeklärt und ihre Bedeutung nicht erkannt hätten. Das Bundeszentralamt für Steuern hatte stets ausreichendes Personal und umfassende Unterstützung bei der Prüfung von Erstattungsanträgen auf Cum-Ex-Gestaltungen. Der Ausschuss kommt zu dem Schluss, dass einzelne Marktakteure bewusst ihre Anlagestrategien vor den Behörden verschleiert haben. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass Steuergesetze und entsprechende finanzgerichtliche Entscheidungen durch einen kleinen, aber lauten Kreis von Beratern und Steuerpflichtigen gegen ihren Sinn ausgelegt wurden.

Der Gesetzgeber hat die Bedingungen, die den Steuerbetrug mit zu Unrecht beantragten Anrechnungen oder Erstattungen der Kapitalertragssteuer erleichtert haben, endgültig beseitigt. Mit dem OGAW-IV-Umsetzungsgesetz wurde das System des Kapitalertragsteuereinbehalts und der –abführung zum 1. Januar 2012 auf das sog. Zahlstellenprinzip umgestellt. Das bedeutet, dass fortan nicht mehr die ausschüttende Gesellschaft die Kapitalertragsteuer an die Finanzverwaltung abführt, sondern die Bank, die die Dividende dem Steuerpflichtigen gutschreibt und den Steuereinbehalt bestätigt. Mehrfache Bescheinigungen sind damit nicht mehr möglich. Damit ist das gesamte Cum-Ex-Geschäft international und national seit 2012 ausgeschlossen. Ich hätte mir hier sicherlich ein schnelleres Vorgehen gewünscht. Allerdings waren die Cum-Ex-Geschäfte aufgrund ihrer Komplexität für die Steuerbehörden und den Gesetzgeber in ihrer Gesamtheit nicht leicht zu erfassen gewesen.

Seien Sie versichert, dass die Bundesregierung auch weiterhin ein großes Interesse daran hat, die Steuereinnahmen zu mehren und möglichst wenig Steueraufkommen zu verlieren, schon gar nicht über Betrug oder über unerwünschte Steuergestaltungsmodelle. Es ist eine Daueraufgabe des Bundes und der Länder, aggressive Steuergestaltung zu begrenzen, für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen und dies auch auf EU-Ebene hartnäckig zu verfolgen. Nur so erreichen wir bei den steuerehrlichen Bürgerinnen und Bürgern die notwendige Akzeptanz für die eigenen Steuerzahlungen.

Mit freundlichen Grüßen

Mark Helfrich

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