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Mario Beger
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Frage von Erhard J. •

Wollen Sie sich dafür einsetzen, dass § 146 GVG gestrichen wird?

Sehr geehrter Herr Beger,

in dem oben genannten Paragraphen geht es darum, dass der Justizminister
gegenüber dem Staatsanwalt weisungsbefugt ist.

Das bedeutet aber auch, dass der Justizminister, wenn eine Anzeige gegen ihn selbst
(z.B. wegen Falschbeurkundung im Amt) eingegangen ist, den Staatsanwalt
Anweisung zu geben, dass das eingeleitet *VOR*Ermittlungsverfahren
unverzüglich einzustellen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Erhard J.

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