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Frage von Alexander von L. •

Frage an Marina Schuster von Alexander von L. bezüglich Finanzen

Geehrte Frau Schuster,

am 29.01.2009 fragte Sie Herr Kunz: "Warum können Banken, die Bürgschaften und Gelder aus dem sogenannten Rettungsschirm beziehen, weiterhin Prämien, Dividenden und jetzt auch noch Parteispenden finanzieren?"

Warum beantworten Sie diese Frage nicht konkret? In dieser Frage ging es nicht um das Konjunkturpaket II, sondern primär um die Prämien und Dividenden der "notleidenden" Banken, die mit Hilfe von Steuergeldern finanziert werden.

Mit freundlichem Gruss

Alexander von Linden

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr von Linden,

bezüglich Parteispenden gibt es eine klare Regelung: Unternehmen mit einer Staatsbeteiligung von mehr als 25 Prozent ist es dem Parteiengesetz nach verboten ist, an politische Parteien zu spenden (ParteiG § 25 Abs. 2 Nr. 5).

Bei Rekapitalisierung und Risikoübernahme sieht der SoFFin als Auflage die Begrenzung von Vergütungen für Manager und Beschäftigte vor. Im Falle der Inanspruchnahme staatlicher Maßnahmen gibt es konkret u.a. diese Vorschriften, die ich Ihnen hier auszugsweise aufliste:
"[.]
2. Die Gesamtvergütung ist auf ein angemessenes Maß zu beschränken. Bei Geschäftsleitern und Organmitgliedern gilt eine monetäre Vergütung über 500.000 Euro pro Jahr als unangemessen.
3. Abfindungen über das gesetzlich festgeschriebene Maß hinaus sind nicht gestattet.
4. Während der Laufzeit der Stabilisierungshilfen dürfen keine Boni oder freiwilligen Gehaltsbestandteile gezahlt werden, es sei denn dass diese ein niedriges Festgehalt kompensieren und die Gesamtvergütung angemessen ist." (Mehr dazu unter http://www.soffin.de )

Im Rahmen dieser Regeln werden also Bonuszahlungen und Abfindungen im Regelfall ausgesetzt. Dies trifft natürlich nicht auf die Unternehmen zu, die nicht den Rettungsschirm in Anspruch nehmen.

Sicherlich wird Sie interessieren, was mein Fraktionsvize Carl-Ludwig Thiele am 16.02.09 im Handelsblatt geäußert hat. Er sagte mit Blick auf Boni-Forderungen von Mitarbeitern der Investmentbank Dresdner Kleinwort, eine Tochtergesellschaft der Commerzbank (diese nimmt den SoFFin in Anspruch): "Es kann nicht sein, dass Banken, die staatliche Hilfen in Anspruch genommen haben, Zusatzvergütungen ausschütten, die faktisch vom Steuerzahler bezahlt werden." Daher müsse beim Finanzmarktstabilisierungsgesetz nachgesteuert werden. "Es ist ja so, dass der Staat den Banken hilft, damit der Finanzmarkt nicht zusammenbricht, und nicht, um die einzelne Bank zu retten", betonte Thiele. Sie sehen, dass wir die Ihre Bedenken und auch die von Herrn Kunz nachvollziehen können und hier politisch aktiv sind.

Mit freundlichen Grüßen
Marina Schuster