
Ja, wenn ein anderes NATO-Land angegriffen wird, tritt automatisch der Bündnisfall ein und die NATO ist verpflichtet, das angegriffene Land zu verteidigen.
Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann MdB
Ja, wenn ein anderes NATO-Land angegriffen wird, tritt automatisch der Bündnisfall ein und die NATO ist verpflichtet, das angegriffene Land zu verteidigen.
Ich kann mir aber gut vorstellen, dass wir hierüber in Zukunft eine spannende Debatte führen werden. Ich würde das begrüßen.
Wenn ein Land der NATO angegriffen wird, tritt der Bündnisfall ein und die NATO ist verpflichtet, das angegriffene Land zu verteidigen.
Bei einer ethisch so schwierigen Frage begrüße ich dabei im Übrigen, dass auch innerhalb der Parteien fair über das Für und Wider gestritten wird.
einen Zwang kann ich für den Impfpflicht-Antrag, den ich unterstütze, definitiv ausschließen. Auch in den anderen Vorhaben ist das nicht vorgesehen.
Auch gegenüber unseren Bündnispartnern in der NATO haben wir diesbezüglich Verantwortung (Stichwort 2%-Ziel).