
Wenn ein Land der NATO angegriffen wird, tritt der Bündnisfall ein und die NATO ist verpflichtet, das angegriffene Land zu verteidigen.
Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann MdB
Wenn ein Land der NATO angegriffen wird, tritt der Bündnisfall ein und die NATO ist verpflichtet, das angegriffene Land zu verteidigen.
Bei einer ethisch so schwierigen Frage begrüße ich dabei im Übrigen, dass auch innerhalb der Parteien fair über das Für und Wider gestritten wird.
einen Zwang kann ich für den Impfpflicht-Antrag, den ich unterstütze, definitiv ausschließen. Auch in den anderen Vorhaben ist das nicht vorgesehen.
Auch gegenüber unseren Bündnispartnern in der NATO haben wir diesbezüglich Verantwortung (Stichwort 2%-Ziel).
Eine vollständige Impfung sorgt für mildere Verläufe, sodass eine Überlastung damit bekämpft werden kann
Der Hintergrund des Ausreiseverbots ist das ukrainische Kriegsrecht, das angesichts des agressiven Angriffskriegs Wladimir Putins ausgelöst wurde.