Maria Klein-Schmeink
Maria Klein-Schmeink
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Alexander S. •

Herzlichen Glückwunsch zum Bundeswahlprogramm. Sprechen Sie sich dafür aus, dass Umweltverbrechen strafrechtlich verfolgt werden? Werden Sie sich stark machen gegen Erdöl- und Gasbohrungen?

Wenn man die wahren Kosten der Automobil- (dreckige Verbrenner) und Ölindustrie berechnen möchte, zeigt sich die Unmöglichkeit dieses Vorhabens, es ist ein unglaublicher Umwelt-Skandal.
Durch Offshore Bohrungen
- entstehen Bohrschlamm und Bohrabfälle, die das Leben im Meer und am Meeresboden töten
- entstehende Leckagen von Schweröl- und Gasleitungen werden toleriert, man kann es nicht verhindern, man schweigt das Thema tot,
- entstehen große Katastrophen (Unfälle), diese verschmutzen ganze Ökosysteme nicht nur am Meeresboden und das unwiederbringbar,
- eingebrachte Chemie bei Ölunfällen wird noch mehr Leben in den Ozeanen zerstört,
- sind ganze Strände nicht mehr nutzbar und das auf der ganzen Welt,
- sterben Flora und Fauna in den klebrigen Massen,
- wird häufig noch Gas abgefackelt, hierbei gelangt Methan in die Atmosphäre, dieses Gas ist 25 Mal schlimmer als CO2.
Wo sollen wir, unsere Kinder und Enkel, zukünftig leben?

Maria Klein-Schmeink
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schrade,

vielen Dank für Ihre Frage.

Wir befinden uns aktuell mitten drin in einem großen Transformationsprozess, in dem die Energieinfrastruktur auf neue Bedarfe ausgerichtet und fossile Energieerzeugung durch erneuerbare ausgetauscht wird. Handlungsleitend ist hierbei das in Paris vereinbarte Ziel, die Klimaerwärmung auf möglichst unter 1,5 Grad zu begrenzen. In diesem Sinne setzen wir uns für ein Ende der Förderung fossiler Energieträger ein. In der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone wollen wir einen sofortigen Stopp neuer Öl- und Gasbohrungen umsetzen sowie ein Förderende bis 2025. Auf europäischer und internationaler Ebene setzen wir uns für ein Ende der Öl- und Gasförderung in der gesamten Nord- und Ostsee ein. Wir wollen auch den Ausstieg aus dem Kies- und Sandabbau in Schutzgebieten vorantreiben und zugleich Raubbau in Ländern des globalen Südens durch Importstandards verhindern. Darüber hinaus machen wir das Vorsorgeprinzip auch im Gewässerschutz zur Richtschnur, deswegen wollen wir im Bergrecht Fracking und künftige Projekte zur Förderung von Erdöl und Erdgas ausschließen.

In den Paragraphen 324 bis 330 d Strafgesetzbuch sind im Abschnitt 29 "Straftaten gegen die Umwelt" bereits Tatbestände aufgeführt, welche unter Strafe gestellt sind. Regelmäßig diskutieren wir bei uns GRÜNEN darüber, inwieweit dieser Katalog angepasst werden könnte. Um Umwelt und Natur zu schützen sind aus unserer Sicht jedoch ordnungsrechtliche Vorgaben an vielen Stellen zu bevorzugen. Grundsätzlich haben wir zum Umwelt- und Naturschutz bereits heute ein detailliertes Ordnungsrecht, das das Verhalten von Unternehmen und einzelnen Personen steuert. Aus unserer Sicht gibt es hier noch viel Anpassungsbedarf, damit unser Ordnungsrecht Umwelt und Natur effektiv schützt.

Wir als GRÜNE bekämpfen die Klimakrise mit ganzheitlichen Ansätzen und Konzepten, um unseren Kindern und Enkeln eine lebenswerte Welt zu hinterlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Klein-Schmeink

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