Maria Klein-Schmeink
Maria Klein-Schmeink
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Thomas P. •

Frage an Maria Klein-Schmeink von Thomas P. bezüglich Gesundheit

Pflegebonus

Am 19.05.2020 wurde vom DBT das 'Zweite Gesetz zum Schutz der Bevolkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite' [1] verabschiedet. Dieses Gesetz regelt in §5 Abschnitt 5 auch die landläufig 'Pflegebonus' genannte steuerfreie Sondergratifikation in Pflegeberufen.

Dazu habe ich folgende Fragen:

1. Warum wird die Zahlung ausgerechnet aus der 'sozialen Pflegeversicherung' geleistet? Warum werden dafür keine Steuermittel verwendet? Sehe ich das richtig, dass ausgerechnet privat Krankenversicherte (die ja eine private Pflegeversicherung abschießen müssen und nicht in die 'soziale Pflegeversicherung' einzahlen) _nicht_ an den Kosten beteiligt werden?

2. Laut Gesetz ist die 'Sonderleistung' für den Zeitraum von 01.03. bis 31.10.2020. Sind die Begünstigten außerhalb dieser Zeit (insbesondere nach dem 31.10.2020) keinen besonderen Gefahren mehr ausgesetzt bzw. weiterer 'Wertschätzung' nicht würdig?

3. Kaschiert dieses Gesetz nicht einfach den Missstand, dass in den betreffenden Berufen keine marktgerechten Löhne gezahlt werden? Meiner Ansicht nach ist diese Tatsache schon sehr lange bekannt. Warum reagiert die Politik erst in der Coronakrise und nur mit einer zeitlich befristeten Maßnahme?

4. Interessanterweise kaufen gerade Finanzinvestoren massenhaft Krankenhäuser, Pflegeheime und Versorgungszentren auf [2]. Diese Art von Investoren ist ja ganz unverdächtig, etwas aus Gemeinnutz zu machen. Stehen die Gewinnerwartungen der Investoren z.Z. in einem gesunden Verhältnis zur Wertschätzung und Bezahlung der Mitarbeiter in diesem Bereich?

[1] https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/text.xav?SID=&tf=xaver.component.Text_0&tocf=&qmf=&hlf=xaver.component.Hitlist_0&bk=bgbl&start=%2F%2F*%5B%40node_id%3D%27632106%27%5D&skin=pdf&tlevel=-2&nohist=1
[2] https://www.boersen-zeitung.de/index.php?li=1&artid=2020102004

Maria Klein-Schmeink
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr P.,

die grüne Bundestagsfraktion hat sich bei der Abstimmung zum Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite enthalten. Wir haben einen Entschließungsantrag (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/192/1919224.pdf) und einen Antrag für eine faire Corona-Prämie (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/189/1918940.pdf) zu diesem Gesetz eingebracht. In beiden Anträgen legen wir unsere Position zur Corona-Prämie dar.

Die Corona-Prämie der Bundesregierung lässt außer Acht, dass nicht nur in der Altenpflege, sondern auch in anderen Bereichen der Pflege- und Gesundheitsversorgung das Personal besonderen Risiken durch die Corona-Pandemie ausgesetzt ist, etwa auf den Intensivstationen in Krankenhäusern, wo Covid-19-Patienten behandelt werden.

Wir sprechen uns in unserem Antrag dafür aus, die Prämie aus Steuermitteln gegenzufinanzieren, da eine solche finanzielle Leistung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.

Außerdem ist eine einmalige Prämie nicht zu verwechseln mit einer wirklichen Aufwertung eines Berufs, die gerade in der Altenpflege dringend erfolgen muss. Dafür sind eine tarifgebundene Bezahlung und eine bessere Personalausstattung unverzichtbare Schritte.

Das wird kosten. Um zu verhindern, dass die Mehrkosten alleine von den Pflegebedürftigen zu tragen sind, fordern wir die Bundesregierung in unserem Antrag erneut dazu auf, die angekündigte Reform der Pflegeversicherung endlich anzugehen.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Klein-Schmeink

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