Maria Klein-Schmeink
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Frage von sharifa b. •

Frage an Maria Klein-Schmeink von sharifa b. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

hallo,
wir haben grad im reliunterricht das thema sonntagsarbeit und als aufgabe bekommen die abgeordneten in unserem bezirk dazu zu befragen....denken sie, dass es nötig ist, dass sonntags zum beispiel fitnessstudios geöffnet haben oder ein verkaufsoffener sonntag von nöten ist?!sollte der tag nicht mehr der erholung dienen und dem zusammenkommen innerhalb der familie...?!

Maria Klein-Schmeink
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Frau Baluch,

ich bin überzeugt davon, dass der Schutz der gesetzlichen Feiertage und des Sonntags als „Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ – wie es im Grundgesetz formuliert ist – ein hohes gesellschaftliches Gut darstellt, von dem nur in begründeten und begrenzten Ausnahmefällen abgewichen werden darf. Gerade in unserer schnelllebigen globalisierten Wirtschaft ist es von großer Bedeutung für den sozialen Zusammenhalt, dass ein Mindestmaß an gemeinsamen gesellschaftlichen Rhythmus erhalten bleibt.

Die Sonntagsruhe dient der körperlichen und geistigen Erholung und fördert das Familien- und Vereinsleben. Ein klassisches Beispiel für eine Arbeit, die diesen Zwecken dient und die deshalb auch sonntags zulässig ist, ist der Betrieb von Tankstellen. Denn wären diese geschlossen, wäre es sehr schwierig bis unmöglich, zu einer entfernten Familienfeier zu gelangen. Auch dass die von Ihnen erwähnten Fitnessstudios am Sonntag geöffnet haben, ist in Ordnung, denn Sport dient dem körperlichen Ausgleich und der Erholung.

Schwieriger verhält es sich mit der Frage der allgemeinen Geschäftsöffnung an verkaufsoffenen Sonntagen. Das Bundesverfassungsgericht hat 2009 in einem wegweisenden Urteil solchen Ausnahmen von der Arbeitsruhe zu Recht enge Grenzen gesetzt. Das Umsatzinteresse der Unternehmen allein oder das bloße Shoppinginteresse der Konsumenten reichen als Begründung nicht aus. Vielmehr bedarf jeder verkaufsoffene Sonntag eines besonderen Anlasses wie etwa ein zeitgleich stattfindendes Stadtfest. Das höchste deutsche Gericht hat sich damit eindrucksvoll gegen die zuvor zunehmende Ökonomisierung des Sonntags und für den Schutz von ArbeitnehmerInnen und ihren Familien ausgesprochen.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Klein-Schmeink

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