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(...) Die neue Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren gilt im Übrigen erst ab dem 1. Januar 2012, da der Gesetzgeber diese Rente erst zu diesem Zeitpunkt eingeführt hat. (...)
(...) Wenn Sie mich nun konkret auf die Entscheidung zur Rentenerhöhung ansprechen, dann gilt es daran zu erinnern, daß die Rentner in den letzten drei Jahren keine Anhebung der Rentenbeträge hatten, die Lebenshaltungskosten sind aber zeitgleich deutlich gestiegen. Weite Teile der erwerbstätigen Bevölkerung haben etwa von den Tariferhöhungen profitiert, dies waren wesentliche Gesichtspunkte für meine Entscheidung. (...)