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Marcus Weinberg
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Frage von hans g. •

Frage an Marcus Weinberg von hans g. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Weinberg,

als Vorstandsmitglied des Vereins Deutsche Sprache darf ich Ihnen folgende Fragen vorlegen um Beantwortung bitten:

1. Welche Bedeutung hat für Sie und Ihre Partei die Pflege und Förderung der deutschen Sprache als kulturpolitische Aufgabe?

2. Wollen Sie dafür eintreten, dass Gesetze, Verordnungen, offizielle Verlautbarungen und Bezeichnungen in gepflegtem, bürgernahem und verständlichem Deutsch formuliert werden?

3. Wollen Sie sich für eine aktive Sprachpolitik in den öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und Medien einsetzen (z.B. für ein Sprachgesetz nach französischem Vorbild)?

4. Mit welchen Maßnahmen wollen Sie Deutsch als Wissenschaftssprache fördern?

5. Für wie wichtig halten Sie gute Deutsch-Kenntnisse für die Integration von Einwanderern, vor allem im Blick auf die demografische Entwicklung und auf die mögliche Bildung von Parallelgesellschaften? Welche Maßnahmen befürworten Sie hier?

6. Wollen Sie sich dafür einsetzen, Deutsch als offizielle Landessprache der Bundesrepublik Deutschland im Grundgesetz zu verankern?

7. Wie wollen Sie dazu beitragen, dass Deutsch im Rahmen der EU seiner Bedeutung gemäß gleichberechtigt als Arbeitssprache neben Englisch und Französisch benutzt wird?

Mit freundlichen Grüßen,

Prof. Hans Gebhard

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Gebhard,

vielen Dank für Ihre Frage zur deutschen Sprache bei abgeordnetenwatch.de.

Die deutsche Sprache ist aus meiner Sicht Grundlage unserer Gesellschaft. Neben den rein praktischen Gründen, dass es beim Einkaufen oder bei einer Verwaltung einfacher ist, dieselbe Sprache zu sprechen, sollte auch die kulturstiftende Bedeutung unserer Sprache für unsere Gesellschaft nicht zu kurz kommen. Sie zu pflegen und zu fördern ist dabei Aufgabe jedes Einzelnen. Jeder Einzelne hat die Möglichkeit, in seinem Umfeld darauf einzuwirken, dass die deutsche Sprache erhalten aber auch fortentwickelt wird. Nicht alles was aus einer anderen Sprache einfließt ist von vornherein schlecht und der Untergang unserer Kultur. Die deutsche Sprache lebt wie andere Sprachen auch davon, dass sie sich weiterentwickelt und auch Elemente anderer Sprachen aufgreift - dies betrifft sowohl Wörter lateinischen Ursprungs als auch in der heutigen Zeit Elemente vor allem der englischen Sprache. Dies ist heute nicht anders als in den letzten Jahrhunderten.

Dass Gesetze, Verordnungen und offizielle Verlautbarungen gut verständlichen formuliert werden, begrüße ich ausdrücklich. Immer wieder wird kritisiert, dass vor allem Gesetze und Verwaltungsakte in einem - um es vorsichtig auszudrücken - bedingt verständlichem Deutsch verfasst sind. Der Deutsche Bundestag bietet den Abgeordneten die Möglichkeit, bei der Formulierung von Gesetzen entsprechende sprachliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um das so oft kritisierte "Beamtendeutsch" zu vermeiden. Nach mir vorliegenden Informationen nutzen auch viele Kommunen die Möglichkeit, in offiziellen Schreiben Verwaltungsbegriffe in verständliche Formulierungen umzuschreiben. Ich hoffe, dass sich dies mittelfristig positiv auf die sprachliche Qualität von Gesetzen und Verwaltungsschreiben auswirken wird. Zudem nahm am 1. April 2009 der Redaktionsstab Rechtssprache im Bundesministerium der Justiz seine Arbeit auf. Sprachwissenschaftler beraten seitdem fachkundig die Mitarbeiter aller Bundesministerien bei der Formulierung von Rechtsvorschriften. Damit wurde das vor zwei Jahren in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für deutsche Sprache begonnene Pilotprojekt "Verständliche Gesetze" fortgeführtund ausgeweitet.

Die deutsche Sprache wird heute hauptsächlich von der englischen Sprache beeinflusst. Die Gründe dafür sind vielfältig. Eine entscheidende Rolle spielt sicherlich die deutsche Geschichte. Hinzu kommen die internationale Führungsrolle der USA und die weltweite Verbreitung des Englischen im ehemaligen British Empire mit heute aufstrebenden Schwellenländern.

Ich bezweifele aber, dass eine offizielle Sprachpolitik, zum Beispiel mittels eines Sprachgesetzes wirklich weiterhelfen wird. Sprache lebt von ihrer Weiterentwicklung. Dies soll zwar durchaus in einem vorgegebenen Rahmen erfolgen. Hierfür haben wir im deutschsprachigen Raum aus meiner Sicht gut arbeitende Einrichtungen. Starre gesetzliche Regelungen helfen meines Erachtens nicht weiter, denn dann müssten Sie auch Sanktionen verhängen, wenn gegen die Regelungen dieses Sprachgesetzes verstoßen wird. Hinzukommt, dass meines Erachtens sich die Politik auch nicht unbedingt in alle gesellschaftlichen Bereiche einschalten muss. Ich erinnere nur an die Diskussionen im Rahmen der letzten Rechtschreibreform. Hier wurde gerade der Politik vorgehalten, dass sie sich in diese Frage eingemischt und diese nicht den Sprachexperten überlassen habe.

Die Frage der Aufnahme der deutschen Sprache in das Grundgesetz wurde in der
Vergangenheit kontrovers diskutiert. Die Diskussionen werden uns noch einige Zeit weiter begleiten. Dabei wird gerne darauf hingewiesen, dass auch die Bundesflagge in Artikel 22 GG Erwähnung findet. Im Gegensatz zur Bundesflagge ist die deutsche Sprache aber kein reines Symbol, sondern wie bereits erwähnt Grundlage unseres gesellschaftlichen Lebens. Dies gibt ihr eine wesentlich weitreichendere Bedeutung, (als sie jemals durch Aufnahme in das Grundgesetz erlangen könnte.) Ich persönlich halte (solch) eine verfassungsmäßige Ergänzung für entbehrlich, würde mich gegebenenfalls aber auch nicht dagegen sperren.

Mit Unterstützung deutscher Wissenschaftsorganisationen forschen jährlich rund 20.000 internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vorwiegend aus europäischen und asiatischen Ländern in Deutschland. Neben der wissenschaftlichen Forschung ist dieser Austausch auch wichtig zur Verbreitung eines positiven Deutschlandbildes sowie der deutschen Wissenschaft und Kultur im Ausland. Erst die Kenntnis der deutschen Sprache ermöglicht jedoch den Zugang zu unserer Kultur und schafft eine dauerhafte Verbindung zu Deutschland. Es sollte daher nicht der Eindruck entstehen, dass Deutschkenntnisse für einen Studien- oder Forschungsaufenthalt in Deutschland nebensächlich oder gar unnötig seien. In den letzten Jahrzehnten ist die Bedeutung des Deutschen als Kultur- und Wissenschaftssprache ständig zurückgegangen. Während Geistesswissenschaftler nach wie vor viel auf Deutsch publizieren, veröffentlichen Naturwissenschaftler ihre Arbeiten heute hauptsächlich auf Englisch. 90 Prozent aller wissenschaftlichen Publikationen sind weltweit auf Englisch verfasst. Auf Deutsch wird nur noch ein Prozent aller naturwissenschaftlichen Texte publiziert. Der Erleichterung einer gemeinsamen Wissenschaftssprache steht die Verarmung der zugunsten des Englischen zurückgedrängten Sprachen gegenüber. Wenn deutsche Muttersprachler in der wissenschaftlichen Kommunikation, in Vorträgen, im Unterricht oder in Abhandlungen zum Englischen übergehen, verliert das Deutsche langfristig an Status und Funktion im In- und Ausland. Die Sprache bleibt von innovativen Entwicklungen ausgeschlossen. Die Vermittlung von Forschungsergebnissen an die Öffentlichkeit, die Grundlage demokratischer Legitimierung wissenschaftsbezogener Zukunftsentscheidungen
ist, wird erschwert.

Daher meine Forderungen zur Deutschen Sprache:

Deutsch als nationales Kulturgut, als Literatursprache fördern und verbreiten - Deutsch als Wissenschaftssprache Stärken:

· auf Universitäten und Hochschulen einzuwirken, grundsätzlich an einer akademischen Lehre an deutschen Universitäten in deutscher Sprache
fest zu halten.

· das Gutachterverfahren zur Excellenz-Initiative der deutschen Hochschulen auf Deutsch durchzuführen.

· die deutsche Sprache als gleichberechtigtes Angebot neben dem Englischen und anderen Sprachen bei Studien- und Forschungsaufenthalten in Deutschland aufrecht zu erhalten.

· Einfluss auf die Antragspraxis offizieller deutscher Wissenschaftsinstitutionen zu nehmen: Förderanträge deutscher Wissenschaftler sollten in deutscher Sprache angenommen werden. Der Hinweis auf nicht-deutschsprachige „Peer-Groups“ darf hier nicht als Ausrede gelten.

· die Verständigung auf einen Verhaltenskodex für den Umgang mit dem Deutschen in deutschen Wissenschaftsinstitutionen durch die Akademien, die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Hochschulrektorenkonferenz u.a. anzuregen.

· für aus- wie inländische Studierende und Dozenten sprachliche Förderung in Deutsch sowie anderen Sprachen anzubieten und die deutschen Gastgeberinstitute ausländischer Stipendiaten bei der Deutschvermittlung zu unterstützen.

· die Forschung zur Stellung des Deutschen im internationalen Wissenschaftsraum sowie zur Kommunikation der Universitätsinstitute in Deutschland zu fördern.

· eine regelmäßige Erfassung des Anteils der Lehrveranstaltungen an deutschen Hochschulen und Universitäten vorzunehmen, die nicht in der deutschen Sprache abgehalten werden, sowie auch deren Teilnehmer nach Herkunftsländern aufzuführen.

· das Angebot einer breiten Palette von Herkunftssprachen, auch mit fachsprachlichem Unterricht an den Universitäten, zu fördern. Die Viadrina Universität in Frankfurt an der Oder ist in dieser Hinsicht beispielgebend.

· auf Universitäten und Hochschulen einzuwirken, das Angebot an sprachlichen Austauschprogrammen und Auslandspraktika für Studierende und Lehrkräfte zu steigern.

· die multilinguale und multikulturelle Ausrichtung der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften an Hochschulen und Universitäten zu steigern.

· Anreize für deutsche Wissenschaftler zu schaffen, ihre Forschungsergebnisse in der deutschen Sprache zu verfassen.

· die Übersetzung wissenschaftlicher Publikationen in die deutsche Sprache stärker zu fördern.

· bei internationalen wissenschaftlichen Tagungen unter Mitwirkung öffentlicher deutscher Institutionen Mehrsprachigkeit zugunsten des Deutschen z.B. durch Simultanübersetzungen zu fördern.

· Publikations- und Forschungshilfen insbesondere für geisteswissenschaftliche Fächer zu fördern, z.B. durch Dolmetscherhilfen auf internationalen Konferenzen.

· Hochschulen und Forschungseinrichtungen für die politischen Folgen sprachlicher Praktiken zu sensibilisieren und die Einrichtung von Terminologieausschüssen insbesondere bei naturwissenschaftlichen Fachrichtungen zu unterstützen, um die Fachsprache Deutsch funktionsfähig zu erhalten, wie es beispielweise bei den deutschen Chemikern geschieht.

· die deutschen Mittlerorganisatoren darin zu stärken, um Wissenschaftler und Studierende im Ausland beim Zugang zur deutschen Sprache zu fördern.

· deutsche Wissenschaftspräsenz im Ausland durch die Verbindung zur deutschen Sprache als Leistung aus Deutschland im internationalem Rahmen sichtbar zu machen.

· die Deutschabteilungen an Universitäten im Ausland zu fördern und bestehende Einrichtungen vor der Schließung zu bewahren.

· Stiftungsprofessuren zur gezielten Vermittlung und Förderung unserer Sprache an Universitäten im Ausland einzurichten.

· die Einrichtung einer mehrsprachigen Publikationsdatenbank (Zitatenindex) auf europäischer Ebene voranzutreiben.

· sprachpolitisch mit anderen deutschsprachigen Ländern bzw. Regionen zusammenzuarbeiten. Österreich, teilweise die mehrsprachige Schweiz, auch Lichtenstein, Ostbelgien und Südtirol in Italien und bis zu einem gewissen Grad sogar Luxemburg haben das gleiche sprachliche Interesse am Erhalt und der Verbreitung der eigenen Sprache wie Deutschland.

Die deutsche Sprache ist der Schlüssel für das Gelingen von Integrationsbemühungen sowie Bildung und Ausbildung in Deutschland. Bei Kindern muss die gezielte Sprachförderung vor der Schule weiter gestärkt werden. Dazu gehören auch verbindliche Sprachstands-Tests für alle Kinder im Alter ab vier Jahren und eine intensive Förderung bei erkannten Defiziten sowie unterrichtsbegleitende Sprachprogramme. Aber auch für Erwachsene nicht deutscher Herkunft, welche die deutsche Sprache nicht oder nicht ausreichend beherrschen, sollten wir die Angebote zum Erlernen der deutschen Sprache intensivieren. Bei der Frage des Familiennachzugs ist dies dahingehend geregelt worden, dass bereits im Heimatland, also vor der Einreise nach Deutschland, deutsche Sprachkenntnisse erworben und nachgewiesen werden müssen. Dabei soll niemand seine Muttersprache vergessen - wir müssen aber das Verständnis vergrößern, dass die deutsche Sprache bei einem dauerhaften Aufenthalt in Deutschland unentbehrliche Grundlage ist.

Derzeit werden innerhalb der Europäischen Union 23 Amtssprachen anerkannt. Von den Amtssprachen werden im internen Verkehr der Organe vor allem Englisch, Französisch und Deutsch als Arbeitssprachen verwendet, um die Verständigung zwischen den Mitarbeitern der europäischen Institutionen zu erleichtern. Die Europäische Kommission hat die drei vorgenannten Sprachen in ihren internen Regeln per Gesetz bestimmt. Auch wenn es bei der Ausführung der Sprachregelung an manchen Stellen hakt, weil Übersetzungen nicht so schnell wie gewünscht vorgelegt werden, sind die grundlegenden Regelungen der EU aus meiner Sicht ausreichend, um die deutsche Sprache als gleichberechtigte Arbeitssprache neben Französisch und Englisch zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen
Marcus Weinberg