
(...) Hierdurch wird dem Interesse des Nutzers am Schutz seiner personenbezogenen Daten Rechnung getragen und eine praktikable Handhabung ermöglicht. Recht haben Sie jedoch, dass private Anbieterrechtlich nicht bessergestellt werden, wenn sie ihren WLAN-Zugang Dritten zur Verfügung stellen. Bei Internet-Verbänden und der Opposition stieß dieses auf Kritik. (...)