Frage von Felix H. • 23.09.2021
Antwort ausstehend von Marcus Weinberg parteilos
Bis August 2024 Mitglied der CDU
Dass es in zweiter Instanz ohne Anwalt geht, ist also eher die Ausnahme als die Regel
Nach unserer Überzeugung soll der BGH gerade nicht für jeden Fall eine weitere Überprüfungsinstanz sein, er soll vielmehr nur sehr ausgewählte Rechtsfragen entscheiden müssen
Ich kann Ihren Unmut verstehen und persönlich bedauere ich es sehr, dass es zu keiner Einigung zwischen der Eigentümerin und dem Betreiber des Milchbetriebes gekommen ist. Doch unseren Rechtsstaat zeichnet aus, dass sich jede Bürgerin und jeder Bürger auf geltendes Recht verlassen kann. Daher war eine Versagung der Genehmigung für den Verkauf des Grundstücks aufgrund der vorliegenden Sach- und Rechtsgrundlage nicht möglich.