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Antwort von Marcus Weinberg
parteilos
• 16.09.2021

Ich kann Ihren Unmut verstehen und persönlich bedauere ich es sehr, dass es zu keiner Einigung zwischen der Eigentümerin und dem Betreiber des Milchbetriebes gekommen ist. Doch unseren Rechtsstaat zeichnet aus, dass sich jede Bürgerin und jeder Bürger auf geltendes Recht verlassen kann. Daher war eine Versagung der Genehmigung für den Verkauf des Grundstücks aufgrund der vorliegenden Sach- und Rechtsgrundlage nicht möglich.

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