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Antwort von Marco Buschmann
FDP
• 15.07.2022

Der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen wird im Rahmen des Selbstverwaltungsprinzips von dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in verbindlichen Richtlinien näher konkretisiert. Welche Leistungen im Einzelfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, erfahren Versicherte bei ihrer Krankenkasse.

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