Der Angriff auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft.
Das System der Besteuerung der gesetzlichen Rente wird umgestellt. Auslöser für diese Umstellung war das Bundesverfassungsgericht, das 2002 den Gesetzgeber zu einer Änderung verpflichtet hatte.
Staatliche Vorgaben für Zugangsbeschränkungen nach dem 2-G- oder 3-G-Prinzip sieht unser Schutzkonzept nicht vor.
Als Fortschrittskoalition haben wir uns viel vorgenommen. Gerade im Bereich der Rechtspolitik haben wir uns auf viele gemeinsame Vorhaben verständigen können.
Vorbereitet sein – Verhältnismäßigkeit wahren – vulnerable Personen schützen: An diesen drei V orientiert sich der Vorschlag für eine Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes.
Der Anspruch, an dem wir gemessen werden wollen, ist ein anderer. Wir treten ein für eine Politik, die die Pandemie ernst nimmt – und die vor allem auch die Grundrechte ernst nimmt